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Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle ist Eingeständnis des Scheiterns von Zensursula!

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Nachdem die EU-Pläne zur massenhaften Durchleuchtung privater Kommunikation und Aufhebung sicherer Verschlüsselung (Chatkontrolle 2.0) mangels Mehrheit im EU-Rat auf Eis liegen, schlägt die EU-Kommission nun eine Verlängerung der bestehenden freiwilligen Chatkontrolle, die bisher bis zum 3. August 2024 befristet ist, um zwei Jahre vor. Das geplante Eilverfahren ist von der EU-Kommission bisher nicht kommuniziert worden. Für den Europaabgeordneten und profiliertesten Gegner der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), zugleich Verhandlungsführer seiner Fraktion, ist der Vorschlag ein Eingeständnis des Scheiterns:

„Das jetzt geplante ‚Weiter so’ ist ein Eingeständnis des Scheiterns der skandalösen Machenschaften von Kommissionspräsidentin ‚Zensursula‘ und Innenkommissarin ‚Big Sister‘ Johansson zur Durchsetzung der autoritären Chatkontrolle. Mit ihrem in der freien Welt ungekannten gescheiterten Angriff auf das digitale Briefgeheimis und sichere Verschlüsselung sind diese ‚großen Schwestern‘ dafür verantwortlich, dass überhaupt nichts zum besseren Schutz unserer Kinder erreicht wird. Mit ihrer unverbesserlichen Obsession für Massenüberwachung verhindern die EU-Kommissarinnen wirklich wirksame Schutzmaßnahmen etwa durch sichere Gestaltung von Internetdiensten (Security by Design). Missbrauchsopfer haben Politiker verdient, die zu einem effektiven, mehrheitsfähigen, grundrechtskonformen und gerichtsfesten Kinderschutz in der Lage sind – wie es im EU-Parlament parteiübergreifend Konsens ist.“

Zugleich kritisiert Breyer das Instrument der freiwilligen Chatkontrolle: „Die Kommission ist den seit Monaten überfälligen Bericht zur vermeintlichen Wirksamkeit der freiwilligen Chatkontrolle bis heute schuldig geblieben. Kein Wunder: Die freiwillige Massenüberwachung unserer privaten Kommunikation durch US-Dienste wie Meta, Google oder Microsoft leistet keinen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder oder Überführung von Missbrauchtätern, sondern kriminalisiert umgekehrt tausende Minderjähriger, überlastet Strafverfolger und öffnet einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor.“

„Die Verordnung zur freiwilligen Chatkontrolle ist sowohl unnötig als auch grundrechtswidrig: Die sozialen Netzwerke als Hostingdienste brauchen zur Überprüfung öffentlicher Posts keine Verordnung. Und die fehleranfälligen Verdachtsanzeigen aus der Durchleuchtung privater Kommunikation durch Zuckerbergs Meta-Konzern werden durch die angekündigte Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Jahresende ohnehin entfallen. Das Rechtsgutachten einer ehemaligen EuGH-Richterin belegt, dass die freiwillige Chatkontrolle grundrechtswidrig ist. Ein Missbrauchsbetroffener und ich klagen dagegen. Und das Digitalministerium hat bestätigt, dass die Ausnahmeverordnung eine freiwillige Chatkontrolle in Deutschland überhaupt nicht möglich macht.

Am 5. Dezember 2023 will die EU-Kommission die Justiz- und Innenminister informieren.