Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte
Der Kieler Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hat beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein Beschwerde dagegen eingelegt, dass große US-Konzerne wie Facebook (Facebook Messenger) und Google (GMail) den Inhalt sämtlicher privater Nutzernachrichten unterschiedslos und ohne Anlass und Verdacht nach möglichen illegalen Inhalten (“Kinderpornografie”) durchsuchen.
Patrick Breyer kommentiert:
„Die Totaldurchleuchtung unserer privaten Komunikation bei US-Anbietern kann dazu führen, dass deren Algorithmen private und intime Bilder über unsere Gesundheit oder Sexualität fälschlich melden und die zuständigen Mitarbeiter sie illegal weiter verbreiten. Da Jugendliche nicht selten intime Fotos untereinander teilen, könnten Konzernmitarbeiter sogar zusätzliche ‚Kinderpornografie‘ in Umlauf bringen. Dieser Zensursula-Plan gefährdet Sicherheit und Privatsphäre von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen und gehört gestoppt!”
“Vermeintliche Treffer der Suchvorgänge werden von Unternehmen wie Facebook und Google an die US-Nichtregierungsorganisation NCMEC übermittelt, obwohl in den USA kein adäquates Datenschutzniveau besteht.“ so Breyer weiter. „Insgesamt sehe ich in dem Verfahren einen Übergriff auf sensible private Kommunikation, der ebenso wenig zu rechtfertigen ist, wie wenn die Post rein vorsorglich alle Briefe öffnen und durchsuchen würde. Gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige, einschließlich verdeckter Ermittlungen, und ausreichende Kapazitäten für die Strafverfolgungsbehörden sowie vorbeugende Kinderschutzmaßnahmen wären der richtige Weg.“
Breyers Beschwerde zufolge verstoßen sowohl die verdachts- und anlasslose Inhaltsdurchsuchung in privater Hand als auch die Übermittlungen an NCMEC gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade erst hat der EuGH hat im Fall La Quadrature du Net (C‑511/18 and C‑512/18) entschieden, dass eine automatisierte Kommunikationsanalyse allenfalls bei akuter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder sonst bei Personen verhältnismäßig sein kann, die dazu Anlass gegeben haben (Leitsatz 2).
Breyer bittet die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen in seinem Schreiben um eine vorläufige rechtliche Einschätzung. Eine Antwort wird in den kommenden Wochen erwartet.
Hintergrund: Die EU will in einem Eilverfahren innerhalb weniger Wochen die verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation legalisieren, im nächsten Jahr sogar zwingend vorschreiben. Da sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine Durchsuchung von Nachrichten unmöglich macht, wird das Vorhaben als Angriff auf die Sicherheit der Internetkommunikation kritisiert, auf die auch Kinder angewiesen sind. Die flächendeckende Nachrichtendurchsuchung wird bisher von den Diensten Facebook Messenger, Gmail, Yahoo Messenger, Kik Messenger and Microsoft Xbox praktiziert. Die EU-Kommission will sich nicht dazu äußern, ob dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht. Breyers Beschwerde soll nun für Klärung sorgen.
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