Unterbringung psychisch Kranker in Privatkliniken verfassungswidrig? [ergänzt]
Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht prüft unter dem Aktenzeichen LVerfG 1/15, ob die Einweisung psychisch kranker Menschen in private Kliniken verfassungswidrig ist. Das Amtsgericht Oldenburg ist dieser Meinung, weil die erforderliche staatliche Aufsicht über die privaten Krankenhäuser nicht gewährleistet sei (siehe Vorlagebeschluss).
Hintergrund: Erst im März hat der Landtag gegen unseren Protest eine Reform des Psychisch-Kranken-Gesetzes verabschiedet. Das Amtsgericht Oldenburg lehnte die Unterbringung in Privatkliniken dann zunächst ab, weil die Sachkunde der Ärzte nicht wie gesetzlich gefordert nachgewiesen war (siehe hier und hier). Nun ist die Vorlage zum Landesverfassungsgericht erfolgt, weil das Gesetz selbst nicht verfassungskonform sei.
Ich halte die Kritik des Amtsgerichts Oldenburg für schlüssig und eine zügige Nachbesserung des Gesetzes für erforderlich. Es geht um massive Grundrechtseingriffe. Die übrigen Fraktionen im Landtag wollen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abwarten. Es ist aber unsere eigene Verantwortung als Parlament, zu reagieren, wenn Gesetze als verfassungswidrig erkannt werden.
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Ergänzung vom 22.02.2016:
Das Landesverfassungsgericht hat die Vorlage als unzulässig verworfen (Az. LVerfG 2/15). Damit bleibt ungeklärt, ob § 13 Abs. 3 PsychKG verfassungswidrig ist. SPD, Grüne und SSW lehnen es ab, nachzubessern, solange sie nicht gerichtlich dazu gezwungen werden.
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