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Umstrittene EU-Anti-Terror-Internet-Verordnung TERREG angenommen

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Nachdem der Innenausschuss des Europäischen Parlaments (LIBE) letzte Woche einer neuen EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet (TERREG) mit 52:14 Stimmen zugestimmt hat, gilt die Verordnung nun auch im Plenum ohne weitere Abstimmung als angenommen. Die Verordnung soll nationalen Behörden ermöglichen, vermeintlich terroristische Internetinhalte ohne richterliche Anordnung innerhalb einer Stunde löschen zu lassen – auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat veröffentlicht wurden. Der Vorschlag wurde von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen sowie von UN-Sonderberichterstatterinnen, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Internationalen Juristenkommission (ICJ) als Gefahr für die Meinungsfreiheit kritisiert.

Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) und seine Fraktion der Grünen/EFA lehnen die Verordnung ab. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

“Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz. Die Anti-Terror-Gesetzgebung wird immer wieder für ganz andere Zwecke missbraucht, etwa um gegen spanische Separatisten und Künstler, französische Demonstranten oder Flüchtlinge in Ungarn vorzugehen.

Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben. Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

Marcel Kolaja, Europaabgeordneter der tschechischen Piratenpartei und Vizepräsident des Europäischen Parlaments, warnt:

“Die Möglichkeit, Inhalte durch ausländische Behörden grenzübergreifend in jedem Mitgliedstaat löschen zu lassen, ist ein schwerer Schlag gegen die Grundrechte. Mit diesem Mechanismus könnte Viktor Orbán legitime Inhalte in der Tschechischen Republik oder in Deutschland löschen lassen. So könnte zum Beispiel legitime Kritik an der ungarischen Regierung einfach als Terrorismus deklariert und europaweit gelöscht werden.”

Die Verabschiedung der Verordnung wird nach einer Debatte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments morgen abend bekannt gegeben, in der Pirat Marcel Kolaja im Namen der Grünen/EFA-Fraktion sprechen wird.

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