Überwachung per Mobilfunk: Länder nutzen Funkzellenabfrage intensiv | heise [extern]
Die Funkzellenabfrage wird von der Polizei immer intensiver genutzt, die Betroffenen werden selten benachrichtigt. Allein in Schleswig-Holstein wurden 2016 Millionen Bürger “ins Blaue hinein” erfasst, kritisiert aktuell die Piratenfraktion im Landtag.Das Instrument der Funkzellenabfrage wird von Strafverfolgungsbehörden immer häufiger genutzt, obgleich sie nach Paragraph 100g StPO [1] nur zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität nach einem richterlichen Beschluss eingesetzt werden darf. Neueste Zahlen aus Schleswig-Holstein belegen dies: Während die Polizeibehörden im Jahr 2009 in Schleswig-Holstein 151 nicht-individualisierte Abfragen durchführten, waren es 2016 bereits 866. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag [2] hervor. Millionen Anschlüsse können erfasst werden
Entwicklung der Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein
Wie viele Mobilfunkanschlüsse von einer Abfrage betroffen waren, teilte die Landesregierung bisher nicht mit. Aus Sachsen ist bekannt [3], dass bei einer einzigen Funkzellenabfrage mehrere zehntausend, wenn nicht gar Millionen [4], Anschlüsse erfasst werden können. Der Landtagsabgeordnete der Piraten Patrick Breyer geht deshalb davon aus, dass die schleswig-holsteinischen Behörden bereits von Millionen unbescholtener Bürger den Aufenthaltsort ausgespäht haben, ohne dass diese darüber informiert wurden. Er kritisiert: “Einfach ins Blaue hinein alle Handynutzer im Umkreis eines Tatorts zu erfassen, ist unverhältnismäßig.”Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) stellte bei Prüfungen bereits fest, dass die erfassten Standortdaten teils noch jahrelang auf Vorrat gespeichert bleiben, auch wenn ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Die Piraten schließen sich der Forderung des ULD an und fordern landesweite Vorgaben zur Datenlöschung und Benachrichtigung. Grundsätzlich wollen die Piraten die nicht-individualisierten Funkzellenabfragen “komplett abschaffen”.Zwei Abfragen pro Verfahren2016 nutzten die Bundesbehörden das Instrument in 241 Ermittlungsverfahren [5]. Für die Jahre 2014 bis 2016 fehlen für Schleswig-Holstein die Zahlen zu den Ermittlungsverfahren, womit ein direkter Vergleich zum Bund schwierig wird. Wie eine frühere Anfrage der Piraten in Schleswig-Holstein [6] aber zeigte, werden im Schnitt zwei Funkzellenabfragen pro Ermittlungsverfahren durchgeführt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass allein in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 doppelt so viele Ermittlungsverfahren mit Funkzellenabfragen durchgeführt wurden wie im Bund.Aus anderen Bundesländern liegen nur sporadisch Zahlen vor, da es bisher vom Bundesgesetzgeber keine gesetzliche Statistikpflicht gibt. Bayern etwa führt grundsätzlich keine Statistik, wie eine Anfrage der Grünen [7] dort ergab. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri kontrollierte aber im vergangen Jahr zwei Staatsanwaltschaften [8]. Während bei der einen Betroffene benachrichtigt wurden, konnte dies bei der anderen nicht festgestellt werden. Nicht benachrichtigt wird etwa dann, wenn ein Verfahren mangels Täter oder mangels Tatnachweis eingestellt wird, die Daten aus staatsanwaltschaftlicher Sicht aber weiterhin benötigt werden, um später das Verfahren bei neuen Anhaltspunkten wiederaufnehmen zu können. Wird der Täter verurteilt, sind die Daten zu löschen. Die Löschfristen richten sich nach den Verjährungsfristen, die je nach Straftatbestand unterschiedlich sein können. Während ein Betrug nach fünf Jahren verjährt, verjährt ein Mord nie.Dort, wo Zahlen vorliegen, entsteht der Eindruck, dass die Funkzellenabfrage längst zu einem gängigen Ermittlungsinstrument geworden ist. Zuletzt überraschte Niedersachsen, wo die Funkzellenabfrage mittlerweile ein Standardinstrument in Ermittlungsverfahren geworden ist. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP [9] geht hervor, dass 2016 insgesamt 19.020 Mal Funkzellen abgefragt wurden, 2015 waren es 20.168. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine Große Anfrage der Piratenfraktion [10] zu dem Thema bisher nicht beantwortet. Zuletzt sind Zahlen aus dem Jahr 2013 bekannt geworden, wonach in NRW 2711 Funkzellenabfragen durchgeführt wurden.URL dieses Artikels:
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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html
[2] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5100/drucksache-18-5172.pdf
[3] https://netzpolitik.org/2017/sachsen-mehr-als-dreimal-so-viele-handy-rasterfahndungen-wie-2012/
[4] https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20110727_Funkzellen.html
[5] https://www.heise.de/newsticker/meldung/IMSI-Catcher-Stille-SMS-Co-Digitale-Ermittlungswerkzeuge-bleiben-schwer-kontrollierbar-3616911.html
[6] http://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2016/04/drucksache-18-1021.pdf
[7] http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/17_0002836.pdf
[8] https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb27/k5.html#5.3.2
[9] http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_7500/7001-7500/17-7262.pdf
[10] https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-13803.pdf
[11] mailto:anw@ct.deLet’s block ads! (Why?)