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Überwachung im Landeshaus

Allgemein

Am Sitz des Landtags, im Landeshaus, wird kräftig überwacht:
Es fängt damit an, dass sich Besucher von Veranstaltungen oft namentlich anmelden und an der Pforte ausweisen müssen. Die Fraktionen haben allerdings durchaus die Möglichkeit, zu entscheiden, dass Veranstaltungen offen stattfinden und keine Anmeldung voraus setzen sollen.
Außerhalb und innerhalb des Landeshauses werden Menschen verdachtslos videoüberwacht, was wir PIRATEN bekanntlich ablehnen. Außenaufnahmen werden fünf Tage lang, Innenaufnahmen drei Tage lang gespeichert. Auf meine Frage nach dem Nutzen hieß es, dass – etwa im Fall eines Jackendiebstahls in der Kantine (!) – durchaus schon Aufnahmen an die Polizei gegeben worden seien, das Ergebnis der Verfahren aber nicht bekannt sei. Heißt: kein nachweislicher Nutzen.
Hinzu kommt, dass vor dem Plenarsaal eine Dome-Kamera angebracht ist, die außer Funktion sei. Dennoch soll sie nicht abmontiert werden, um das davon ausgehende Überwachungsgefühl zu beenden, weil das verbleibende Loch nicht gut aussehe!
Auch ist seit 2003 ein aus meiner Sicht überzogenes Sicherheitskonzept in Kraft (siehe Hinweise zum Zugangsberechtigungssystem). Nervtötend sind insbesondere die “Vereinzelungsanlagen”, durch die zeitraubend immer nur eine Person gleichzeitig gelangen kann, selbst wenn eine Person mit einer Berechtigungskarte anwesend ist (was sich ohnehin dadurch umgehen lässt, dass man seine Karte vor dem Eintreten weiter gibt). Aus meiner Sicht wäre es 10 Jahre nach den Anschlägen auf das World-Trade-Center an der Zeit, solche Angstmaßnahmen auslaufen zu lassen, wie es etwa Kanada mit seinen Anti-Terror-Gesetzen getan hat.
Im Personalfragebogen schließlich werden – nach meiner vorläufigen Einschätzung – viele unnötige Daten abgefragt.
Zuständiges Gremium ist wohl der Datenschutzrat, die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer und der Ältestenrat. Ich denke, wir sollten das dort zur Sprache bringen.

Kommentare

2 Kommentare
  • Mareike

    Sehr gut Herr Breyer! Weitermachen! Solche Abgeordnete brauchen wir.

  • micha

    hallo patrick.
    du wirst es sehr wahrscheinlich auch ohne diesen hinweis schon wissen:
    einsatz, besser gesagt die anbringung von attrappen (oder defekten, dauerhaft ungenutzten kameras) ist nach einschätzung des nds. landesdatenschutzbeauftragten unzulässig.
    siehe u.a. die “orientierungshilfe zur videoüberwachung durch öffentliche stellen”, kapitel 10.6:
    http://www.lfd.niedersachsen.de/download/40843/Orientierungshilfe_zur_Videoueberwachung_durch_oeffentliche_Stellen.pdf
    dementsprechend hat er bei seiner damals sehr medienwirksamen untersuchung der videoüberwachungsanlagen auch dafür gesorgt, dass eine reihe von kamera-attrapen in göttingen abgebaut werden mussten.
    viele gute grüße

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