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Teilerfolg bei Anmeldepflicht für Radtouren: Ministerium rudert zurück

Landtag Wirtschaft und Verkehr

Teilerfolg im Einsatz gegen die weltfremde vermeintliche Anmeldepflicht für Radtouren über Schleswig-Holsteins Bundes- und Landstraßen: Durch die negative Presseberichterstattung konnten wir das Ministerium zu einer ersten Kurskorrektur bewegen, die aus der gestrigen Pressemitteilung des Ministeriums ersichtlich ist.
Nun gesteht das Ministerium zu, für Familienausflüge oder sonstige Radtouren im privaten Kreis sei keine Erlaubnis nötig. Und auch geführte Radtouren seien nur erlaubnispflichtig, wenn sie “auf längeren Abschnitten über Bundes- und Landesstraßen führen” und an einer solchen Radtour mehr als 100 Personen teilnehmen oder “wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist”. Das ist ein erster Erfolg für ADFC und Piraten, die gegen die vormalige realitätsferne Auslegung des Ministeriums protestiert hatten.
Gleichwohl bleibt die Situation untragbar, weil

  • eine Pressemitteilung unverbindlich für die Straßenverkehrsbehörden ist und diese weiterhin frei entscheiden können,
  • einzelne Straßenverkehrsbehörden weiterhin eine Anmeldung für jegliche Radtour über Landes- oder Bundesstraßen ohne Radweg fordern,
  • auch die Pressemitteilung des Ministeriums offen lässt, wann denn wegen einer Radtour erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen auftreten sollen.

Wir PIRATEN fordern weiterhin nach dem Vorbild Hessens eine landeseinheitliche und verbindliche Regelung, wonach Radveranstaltungen, bei denen kein „Fahren auf Zeit“ und kein „Pulkstart“ vorliegen und keine besonderen den Verkehr regelnde Maßnahmen erforderlich sind, unabhängig von der Teilnehmerzahl keiner Erlaubnispflicht unterliegen.
Der Minister hat heute im Ausschuss erklärt, ein Leitfaden sei in Arbeit, der den Begriff der “erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung” und damit das Genehmigungserfordernis konkretisieren und fahrradfreundlich auslegen soll. Dieser soll unter Einbeziehung der Verbände und auch der Kommunen ausgearbeitet werden (deswegen noch keine Angaben zum Inhalt). Es soll mit den Kreisen gesprochen werden, ob man sich darauf verständigen könne, dass diese den Leitfaden so anerkennen und anwenden. Sollte eine Verständigung nicht gelingen, werde ein Erlass kommen. Er hoffe auf eine zeitnahe Lösung, die insbesondere den ehrenamtlichen Veranstaltern Sicherheit gibt.

Kommentare

1 Kommentar
  • Joern

    Ich wurde während der Radfahrt im geschlossenen Verband auf der Critical Mass Lübeck am 1.8.2014 von einem LKW angefahren, der bei Einfahrt des Verbandes in einen Kreisel in das hintere Ende der Kolonne gefahren ist.
    Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen.
    Nach 4 Wochen habe ich jetzt einen Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit (Vorfahrtsverstoß) erhalten, mit der Begründung, der Verband hätte wegen §29 Abs.2 StVO angemeldet sein müssen.
    Soweit zum Thema “das Ministerium rudert zurück”.
    Gegen den Bescheid werde ich natürlich Widerspruch einlegen.

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