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“Tanzverbot”-Streit: “Stille Feiertage” drängen kulturelles Leben in die Illegalität

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

tanzverbot-reichweiteWie das Innenministerium auf meine Anfrage mitteilt, gilt das umstrittene Veranstaltungsverbot an “stillen Feiertagen” keineswegs nur für Diskotheken und Tanzlokale (“Tanzverbot”), sondern auch für Spielveranstaltungen für Kinder, Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte. Zwischen Gesetz und Wirklichkeit klafft eine weite Lücke, wenn man sich die Veranstaltungskalender z.B. für den Volkstrauertag und Totensonntag des Jahres 2015 ansieht.
Ein großer Teil des kulturellen Lebens an diesen Tagen wäre laut Landesregierung eigentlich verboten:

  • In Kiel [1, 2, 3] das Jazzkonzert im Kulturforum, das Kindermärchen “Schneekönigin” im Theater, weil es unterhält, die “komische Kunst” der Theatergruppe Lokimi, der “Kieler Spieletag” für Familien, das Tatort-Viewing, der öffentliche Tanzkurs, ein Großteil des unterhaltenden oder lustigen Kinoprogramms.
  • In Lübeck am 15.11. etwa der Auftritt der “Sailing Conductors” (Unterhaltung), das Marionettentheater für Kinder und Rapunzel auf der Bühne, der Thriller im Volkstheater, das Puhdys-Konzert (Musik) und ein Großteil des Kinoprogramms.
  • Und in Flensburg hätten am 22.11. die Kurzfilmtage ihr Kinderprogramm so nicht zeigen dürfen, weil ein Animationsfilm dabei war.

Meine Meinung: Das Feiertagsgesetz des Landes sollte dringend an die heutige Lebenswirklichkeit der Schleswig-Holsteiner angepasst werden. Solange keine Gottesdienste gestört werden, sollte niemand bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage bevormundet werden. Das gilt für Versammlungen an Feiertagen ebenso wie für kulturelle Veranstaltungen. Weder die Kirchen noch der Staat haben das Recht, uns vorzuschreiben, wann und wie wir zu trauern oder zu entschleunigen haben.
Hintergrund: Voraussichtlich nächste Woche entscheidet der schleswig-holsteinische Landtag darüber, ob das Versammlungsverbot an stillen Feiertagen aufgehoben und das Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen zeitlich begrenzt werden soll. Hintergrund ist eine Initiative der Piraten aus dem Jahr 2013. Der Ausgang der Abstimmung ist offen, jeder Abgeordnete entscheidet frei nach seinem Gewissen. Morgen beschäftigt sich der Innen- und Rechtsausschuss mit der Frage.
Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren gegen sogenannte “Tanzverbote” ein. Im Schweizer Kanton Aargau haben die Piraten nun eine Volksabstimmung darüber angestoßen, die am 28. Februar stattfinden wird.
Weiterlesen: Hintergrundinformation (pdf) zur Abstimmung des schleswig-holsteinischen Landtags nächste Woche

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