Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Bollwerk für Datenschutz bröckelt | taz [extern]
Datenströme dürfen nun teilweise von Polizeibehörden genutzt werden Foto: Petra Nowack/penofoto/imago. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat seine strikt ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung aufgeweicht. Künftig können die IP-Adressen der gesamten …