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Studie: Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung

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Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung haben in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, die der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) im Vorfeld der morgigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. In Deutschland beispielsweise wird eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten seit 2011 nicht mehr vorgenommen. Seitdem ist die Aufklärungsquote der Auswertung zufolge aber leicht gestiegen (von 55 % im Jahr 2011 auf 58 % im Jahr 2018), die Zahl der erfassten Straftaten ist zurückgegangen (von 6 Millionen im Jahr 2011 auf 5,6 Millionen im Jahr 2018).

“Vorratsdatenspeicherung ist die verdachtslose Totalerfassung der telefonischen Kontakte und Bewegungen jedes einzelnen von uns”, kommentiert Breyer. “Sie verhindert vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist. Kein anderes Überwachungsgesetz greift so tief in unsere Privatsphäre ein. Und jetzt erfahren wir, dass diese Totalerfassung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Einzelfälle, die statistisch nicht ins Gewicht fallen, rechtfertigen keine Totalerfassung des Alltags der gesamten Bevölkerung. Dass EU-Innenkommissarin Johannson und EU-Regierungen trotzdem zu dieser Totalerfassung zurück kehren wollen, muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen!”

Hintergrund: Obwohl gespeicherte Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung gelegentlich nützlich sein können, gibt es keinen Beleg dafür, dass dieser Nutzen speziell von einer flächendeckenden Vorratsspeicherung solcher Daten abhinge. Im Gegenteil zeigen die Kriminalstatistiken, dass es nicht einen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten gehabt hätte. Einzelfallerfolge bei der Strafverfolgung werden offenbar durch kontraproduktive Effekte der Vorratsdatenspeicherung kompensiert. Sie dürfte zu einer zunehmenden Nutzung unregistrierter SIM-Karten oder von Anonymisierungsdiensten führen. Solche Technologien und Kanäle können eine gezielte Überwachung Verdächtiger schwerer Straftaten selbst dort unmöglich machen, wo sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch möglich ist. Nutzen Straftäter solche Umgehungsmöglichkeiten, sind Vorratsdaten nicht rückverfolgbar.

Im Einzelnen zeigt die Studie beispielsweise:

• In Österreich gibt es seit 2015 kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr. Seither ist die Aufklärungsrate massiv gestiegen (von 44% im Jahr 2015 auf 52,5% im Jahr 2018), die Zahl der gemeldeten Straftaten zurückgegangen.
• In den Niederlanden ist seit 2016 kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr in Kraft. Seither ist die Aufklärungsquote erheblich gestiegen (von 25,5% im Jahr 2016 auf 28,5% im Jahr 2018).
• In Deutschland wird eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten seit 2011 nicht mehr vorgenommen. Seitdem ist die Aufklärungsquote leicht gestiegen (von 55 % im Jahr 2011 auf 58 % im Jahr 2018), die Zahl der erfassten Straftaten ist zurückgegangen (von 6 Millionen im Jahr 2011 auf 5,6 Millionen im Jahr 2018).
• In Italien ist seit Jahren eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Aufklärungsrate ist in etwa gleich geblieben.
• In Spanien ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Zahl der Straftaten ist in etwa stabil, die Aufklärungsrate erheblich gesunken. Auch im Bereich der Cyberkriminalität ist ist die Kriminalitätsrate trotz Vorratsdatenspeicherung angestiegen, die Aufklärungsrate deutlich zurückgegangen.
• In Schweden – dem Herkunftsland der an einer neuen Vorratsdatenspeicherung arbeitenden EU-Sicherheitskommissarin – ist eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Aufklärungsquote ist seither zurückgegangen (von 17% im Jahr 2009 auf 14% im Jahr 2018).

Morgen verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber, ob die Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Großbritannien und Belgien mit den Bürgerrechten vereinbar sind. Geklagt haben u.a. die Datenschutzorganisationen La Quadrature du Net, Privacy International und die belgische Anwaltskammer. Auch in Deutschland wird gegen das ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt – unter anderem von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

Kommentare

5 Kommentare
  • Samu

    Sehr interessante Studie Herr Breyer. Würde diese Studie gerne in meiner wissenschaftlichen Arbeit zur Vorratsdatenspeicherung zitieren, bin aber etwas ratlos wie ich das korrekt hinbekomme. Hätten Sie da eine Anleitung für mich?
    LG

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