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Statement zum Schrems/Facebook-Fall

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Zum unverbindlichen Gutachten des Generalanwalts in Sachen Schrems erklärt der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei):

„Das Ziel, unsere Privatsphäre vor dem Massen-Überwachungswahn der USA und anderer Staaten zu schützen, wird vom überwachungsunkritischen dänischen Generalanwalt verfehlt. Zwar wird die ‚Privacy Shield‘-Attrappe einkassiert werden, aber die Ausleitung und NSA-Massenüberwachung unserer Facebooknutzung soll auf anderem Weg weiter gehen dürfen. Dass Datenschutzbehörden jeden Datenfluss in die USA einzeln unterbinden, ist unrealistisch. Jetzt ist es am Gerichtshof, europäische Grundwerte durchzusetzen und der Buckelei der EU vor den USA und der Wirtschaftslobby ein Ende zu setzen. Wir PIRATEN sagen: Grundrechte sind nicht verhandelbar!“

Im Einzelnen kritisiert Breyer drei Punkts am Gutachten des Generalanwalts:

“1. Dass in der EU die Mitgliedsstaaten für die nationale Sicherheit zuständig sind, heißt noch lange nicht, dass die EU für ausländische Sicherheitsprogramme blind sein müsste. Diese Ansicht des Generalanwalts würde uns dem amerikanischen, chinesischen und russischen Überwachungswahn schutzlos aussetzen.”

“2. Der Generalanwalt verdreht die demokratische Anforderung, im Ausland müsse ein ‘vergleichbarer Datenschutz’ gewährleistet sein, in bloße Minimalanforderungen (Abs. 249). Das ist einer Europäischen Union, die Leuchtturm der Freiheit in der Welt sein will, nicht würdig.”

“3. Der Generalanwalt sieht es nicht als generelles Abgreifen von Kommunikationsinhalten an, wenn mithilfe von „Selektoren“ eine Auswahl erfolgt (Abs. 273). Wenn man den Begriff ‘Massenüberwachung’ so eng auslegen würde, würde schon die Ausnahme des Handys von Frau Merkel genügen, um die USA vom Vorwurf der Massenüberwachung freizusprechen – eine absurde Vorstellung. Unter permanenter Überwachung, Aufsicht und Kontrolle kann sich der Mensch nicht frei verhalten, deswegen ist
massenhafte Überwachung nicht hinnehmbar!”

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