Spendenportal: Spender haben ein Recht auf Datenschutz!
Auf Anregung des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine Untersuchung gegen das gestern von Finanzministerin Heinold präsentierte Spendenportal ‘wir-bewegen.sh‘ eingeleitet. Der Grund: Spendierwilligen wird als Zahlmethode ausschließlich der US-amerikanische Dienst Paypal angeboten. Breyer erklärt:
Spender haben ein Recht auf Datenschutz. Bei Spenden an die Aidshilfe etwa ist der Wunsch nach Vertraulichkeit nur allzu verständlich. Dass unsere Landesregierung Spendierwillige nun faktisch zur Nutzung des US-Bezahldienstes Paypal zwingt, ist nicht akzeptabel und datenschutzwidrig. Paypal behält sich nicht nur vor, in weitem Umfang Kunden- und Transaktionsdaten unbefristet in den USA zu speichern und damit dem Zugriff der NSA preiszugeben, sondern auch sie aktiv an ausländische Dienste, Auskunfteien und Adresshändler zu übermitteln.
Über Barzahlungsquittungen oder Prepaid-Bezahlkarten wie Paysafecard könnte das Spendenportal durchaus anonyme Spenden annehmen. Zwar wäre eine Rückerstattung dann nicht möglich, darüber sollte jedoch jeder Spender selbst entscheiden können. Laut Telemediengesetz muss im Rahmen des Zumutbaren in jedem Fall eine anonyme Bezahlung ermöglicht werden.
Es freut mich, dass das Landesdatenschutzzentrum meine Kritik teilt und die Investitionsbank des Landes zu einer Stellungnahme aufordern wird. Das Spendenportal ist eine sehr gute Idee, aber es wird nur Akzeptanz finden, wenn praktikable und datenschutzkonforme Spendenmöglichkeiten angeboten werden. In seiner derzeitigen Gestaltung muss leider von seiner Benutzung abgeraten werden. Finanzministerin Heinold hat offenbar versäumt, das Datenschutzzentrum vorab einzubinden. Sie sollte das Portal bis zur Nachbesserung auf Eis legen.
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