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Soll ich der elektronischen Patientenakte widersprechen und wie geht das?

Freiheit, Demokratie und Transparenz Pressemitteilung Pressemitteilungen

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, wird deine Krankenkasse bis 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte für dich einrichten – es sei denn, du widersprichst. Das gilt auch für private Krankenversicherungen, die freiwillig eine elektronische Patientenakte anbieten. Durch einen Widerspruch dürfen dir keine Nachteile entstehen. Die Anschreiben der Krankenkassen informieren unzureichend. Bedenke bei deiner Entscheidung:

1. Inhalt und Datensicherheit: Ohne deinen Widerspruch wird künftig jeder Arztbesuch, jede Therapie und jede Medikation in einer zentral abrufbaren elektronischen Patientenakte gespeichert, darunter Arztbriefe, Entlassungsberichte und Diagnosekennungen. Hierunter fallen unter anderem auch Informationen zu deinen Suchtkrankheiten, Psychotherapien und psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen, Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen (z.B. Impotenz), die gespeichert und zusammengetragen werden. Durch die zentrale Speicherung aller Behandlungen in einer elektronischen Patientenakte erhältst du eine einheitliche Zugriffsmöglichkeit auf deine Patientendaten. Andererseits waren in der Vergangenheit bereits mehrere zentralisierte, europäischen Gesundheitssysteme von umfangreichen Datenpannen betroffen. Bei der elektronischen Patientenakte in Deutschland ist noch nichts passiert. Sicherheitsforscher warnen jedoch, Kriminelle könnten mit wenig Aufwand auf beliebige Patientenakten zugreifen. Falls es zu Hacking, Datendiebstahl oder Datenverlust kommen sollte, können viel mehr Informationen verloren gehen als ohne elektronische Patientenakte.

2. Direkter Zugriff: Mit der elektronischen Patientenakte können behandelnde Ärzte, deine Apotheker, deine Physiotherapeuten, dein Pflegeheim, usw., sowohl in Deutschland als auch künftig im EU-Ausland deine elektronische Patientenakte direkt einsehen. Sie können sie auch in ihrer eigenen Praxissoftware speichern. Die Vorteile: Der Datenzugriff kann deine Behandlungen und Medikation wesentlich beschleunigen und verbessern, z. B. auch fehlerhafte Medikamentationen vermeiden. Unterlagen müssen nicht erst angefordert werden und liegen auch im Notfall unmittelbar vor. Doppeluntersuchungen entfallen. Ein möglicher Nachteil könnte sich daraus ergeben, dass für andere medizinische Stellen nicht relevante Behandlungen, Medikamentationen, etc. abgerufen und somit eingesehen werden können (z.B. dein Zahnarzt oder Apotheker könnte von deiner Psychotherapie oder Geschlechtskrankheit erfahren).

Ohne elektronische Patientenakte wirst du, so wie du es bisher kennst und möglicherweise erlebt hast, auf einem Anamnesebogen nach Vorbehandlungen, Medikamentationen, Unverträglichkeiten, Allergien, usw. gefragt. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen angefordert wie z. B. MRT-Aufnahmen, usw. Es gibt auch einen papierbasierten, bundeseinheitlichen Medikationsplan, den du dir ausdrucken lassen kannst. Dieser ist aber auch in der elektronischen Patientenakte speicherbar.

Mit elektronischer Patientenakte kannst du mündlich, über eine App oder über deine Krankenkasse einzelne (ärztliche) Leistungserbringer komplett vom Zugriff auf deine elektronische Patientenakte ausschließen. Dies ist mit gewissen Herausforderungen verbunden. Du hast auch das Recht, gegenüber Leistungserbringern der Übertragung von einzelnen Informationen in die elektronische Patientenakte zu widersprechen. Du kannst einzelne Dokumente auch nachträglich wieder aus ihrer elektronischen Patientenakte löschen (lassen) – leider wieder recht kompliziert. Bedenke, dass Löschungen Nachteile für deine Behandlung nach sich ziehen können.

3. Weitergabe an Dritte: Deine elektronische Patientenakte kann für bestimmte Zwecke auch an Politik und Behörden, Forschende und Wirtschaftsunternehmen (z.B. Technologieunternehmen und Pharmaindustrie) weitergegeben werden. Die Chancen: Anonymisierte Gesundheitsdatenanalysen ermöglichen bedeutende Fortschritte in der Pandemie- und Endemieeindämmung, z. B. durch Früherkennung, sowie in der Forschung, z.B. bei der Entwicklung sicherer Medikamente. Die Risiken: Nur teilweise werden Daten vor der Weitergabe anonymisiert. In anderen Fällen werden dein Name und deine Versichertennummer zwar entfernt, aber über andere Kennzeichen bleibst du eindeutig identifizierbar (sog. Pseudonymisierung). So kann es Dritten gelingen, deine Krankheitsgeschichte wieder dir zuzuordnen.

Hinweis: Auch wenn du die elektronische Patientenakte nutzt, kannst du ihrer Weitergabe an Dritte frühestens ab dem 15.01.2025 separat widersprechen (über eine App deiner Krankenkasse oder durch Brief an ihre Ombudsstelle).

Ergebnis: Es ist letztendlich deine Entscheidung, ob du eine elektronische Patientenakte haben möchtest oder nicht.

Wenn du eine elektronische Patientenakte geführt haben möchtest, brauchst du nichts zu tun – sie wird ab 15. Januar 2025 automatisch eingerichtet.

Wenn du dich gegen eine elektronische Patientenakte entscheidest, hilft dir der Widerspruchs-Generator ein Widerspruchsschreiben zu erstellen. Du kannst auch per Krankenkassen-App oder – bei einigen Krankenkassen – auch über deren Website widersprechen.

Du kannst ab dem Moment widersprechen, in dem deine Krankenkasse dich über dein Widerspruchsrecht informiert hat. Ein Widerspruch ist auch nach Ablauf der in dem Schreiben genannten 6-Wochen-Frist jederzeit möglich; dann werden alle bereits gespeicherte Daten wieder aus der elektronischen Patientenakte gelöscht. Solltest du später einmal deine Entscheidung ändern, kannst du deinen Widerspruch jederzeit wieder zurücknehmen und für die Zukunft eine elektronische Patientenakte bekommen.

Weitere Informationen des GKV-Spitzenverbands (mit der Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt)

Wie die Piraten einen Zwang zur elektronischen Patientenakte verhindert haben