Smart-TV: Schleswig-Holstein für Recht auf “anonymes Fernsehen”
Die Piraten machen mobil gegen moderne internetfähige Fernsehgeräte, die Informationen über das Nutzungsverhalten an die Sender, die TV-Hersteller und an Google schicken können. Registrieren können die neuen Geräten nicht nur, wann ein Zuschauer welche Sendung einschaltet, sondern oft auch wie lange er dabei bleibt. Die Bedenken der Piraten nahmen SPD, Grüne und SSW auf. Gemeinsam verabschiedeten sie gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP einen Antrag auf ein “Recht auf anonymes Fernsehen”.
Darin heißt: “Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für die Durchsetzung des Rechts der Bürger auf anonyme Nutzung des deutschen Rundfunkangebotes auch mit Smart-TV-Geräten einzusetzen.” Insbesondere dürfe der Einsatz von Cookies oder Tracking Technologien nur mit der ausdrücklichen freiwilligen und informierten Einwilligung des Nutzers erfolgen.
Hintergrund:
Moderne Fernseher bringen das Internet ins Wohnzimmer – und senden gleichzeitig private Daten über die Nutzer unbemerkt an Fernsehsender und an Google. Hiergegen wehren sich die Piraten und fordern ein “Recht auf anonymes Fernsehen”.
Wer mit einem internetfähigen TV-Gerät Fernsehen schaut, wird dabei selbst beobachtet, wie Computer-Experten in einer im Januar veröffentlichten Studie betonen. Demnach senden viele der aktuellen Smart-TVs umfassende Daten über das Nutzungsverhalten der Zuschauer ans Netz – auch dann, wenn vorher keine Onlinefunktionen aktiviert wurden. Die Studie zeigte zudem: Sobald sich ein Smart-TV mit dem Internet verbindet, fließen Informationen über das Nutzungsverhalten nicht nur an die Sender, sondern auch an die TV-Hersteller und an Google. Registriert werde nicht nur, wann ein Zuschauer welche Sendung einschaltet, sondern oft auch wie lange er dabei bleibt.
Nach Einschätzung von Datenschutzexperten ist das rechtswidrig, da die ungefragt übertragenen Daten etwas über den Nutzer aussagen und daher personenbezogene Daten darstellen. Wer nicht ausspioniert werden will, muss nach Empfehlung der Computer-Fachleute die Einstellungen zur Übertragungssoftware “HbbTV” an seinem Fernseher ändern.
Quelle
Comments
Was soll denn die Landesregierung konkret unternehmen?
Die Landesregierung hat die Rechtsaufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (NDR) und kann dafür sorgen, dass der bei der Zuschauerspionage nicht mitmacht. Auch kann sie in den entsprechenden Gremien die Vertreter anderer Länder ansprechen.
Neben Schleswig-Holstein sind beim NDR noch Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit von der Partie. Schleswig-Holstein alleine kann beim NDR nichts entscheiden.
Meinst Du, Schleswig-Holstein könnte über den Bundesrat ein Bundesgesetz initiieren? In welchem Gesetz würde sich so eine Initiative niederschlagen? Im BDSG?
Würde es vielleicht schon ausreichen, wenn die Datenschutzaufsichtsbehörden das geltende Datenschutzrecht durchsetzten?
Hallo,
in der Tat bin ich der Meinung, dass der Rundfunkstaatsvertrag die Zuschauerausspähung schon heute verbietet und dieses Verbot nur von den zuständigen Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden müsste. Meines Wissens rotiert die Rechtsaufsicht über den NDR, so dass auch Schleswig-Holstein immer wieder mal drankommt.