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Schulverweis für den Verfassungsschutz statt Geheimdienste als Lehrer!

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Die Landeszeitung berichtet heute über unsere Kritik an Schulbesuchen beim Verfassungsschutz.
Hintergrund: Der Berliner Senat legte vor einigen Wochen offen, dass Gruppen von schleswig-holsteinischen Schulen (Gymnasium Brunsbüttel, Lornsen-Schule Schleswig, Eckener Schule Flensburg, Gemeinschaftsschule Viöl), bestehend aus je ca. 40 Personen, Veranstaltungen des Berliner Verfassungsschutzes besucht haben. Über eine Stunde lang wurden „Arbeitsweise des Verfassungsschutzes“ und „einzelne Extremismusfelder“ dargestellt und diskutiert.
Dass der Verfassungsschutz an Schulen aktiv wird, ist höchst umstritten, u.a. wegen der Kontroverse um die Existenzberechtigung eines Inlandsgeheimdienstes in einem Rechtsstaat (wir PIRATEN lehnen das ab), wegen des staatlichen Extremismusbegriffs, der Demokratiegefahren als “Extreme” begreift und nicht als in der Mitte unserer Gesellschaft angelegt, und wegen der kontroversen Methoden dieser Ämter einschließlich ihrer öffentlich diskutierten Skandale wie etwa das Versagen im NSU-Komplex oder der Zusammenarbeit mit der NSA.
Dennoch erklärt die schleswig-holsteinische Landesregierung auf meine Anfrage,

  • Lehrer hätten freie Hand, Schüler zur Teilnahme an Vorträgen des Verfassungsschutzes zu verpflichten und Unterrichtsmaterial des Verfassungsschutzes zu verwenden,
  • Lehrern würden keine Hinweise auf alternative, zivile Vortragsanbieter zu diesem Themenkreis gegeben und sie würden auch nicht ersucht, die nötige Kontroversität herzustellen; dies werde schlichtweg “erwartet”,
  • dass sie offenbar ahnungslos ist, ob Verfassungsschutzbehörden Vorträge zur Rekrutierung von “Quellen” nutzen und Schüler zur
    Bespitzelung anstiften,
  • der hiesige Verfassungsschutz dürfe vor Schülern vortragen und an der Lehrerausbildung teilnehmen, künftig möglicherweise sogar im Rahmen einer “festen Kooperation”.

Vor welchen “öffentlichen Einrichtungen” der hiesige Verfassungsschutz in der Vergangenheit konkret Vorträge gehalten hat, wird nicht offengelegt.
Meine Bewertung:

  • Es ist nicht zu erwarten, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in angemessener Weise die Existenzberechtigung ihrer Behörde, ihre Denkweise (Extremismusbegriff) und ihrer Methoden oder Skandale problematisieren. Deshalb sind sie ungeeignet als Vortragende vor Schülern im Rahmen des Schulzwangs, zumal wenn kein Gegenpol (z.B. Bürgerrechtsorganisation) eingeladen wird.
  • Dass der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz einen gesetzlichen Auftrag zu Bildungs- und direkter Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere an Schulen, haben soll, ist eine abenteuerliche Rechtsauffassung der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Von seinem allgemeinen Auftrag zur Unterrichtung der (gesamten) Öffentlichkeit sind Vorträge im Rahmen des Schulunterrichts oder der Lehrerausbildung nicht umfasst.
  • Es ist hochbedenklich, dass sogar eine Intensivierung der Einschaltung des Verfassungsschutzes in die Lehrerausbildung geprüft wird.
  • Es wäre umgekehrt Aufgabe der Landesregierung, zivile Institutionen zu finden und zu kommunizieren, die Schüler und Lehrer über demokratiefeindliche Strömungen und über die zivile Arbeit dagegen aufklären und entsprechende Vorträge halten können.

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