Schon 36 Drohnen-Aufstiegserlaubnisse in Schleswig-Holstein erteilt [ergänzt]
Auf meine Anfrage teilt die Landesregierung mit, dass dieses Jahr schon 36 Aufstiegserlaubnisse für Drohnen erteilt worden seien. Betroffen seien die Regionen Kiel, Aukrug, St. Peter-Ording, Itzehoe, Eggebek und das Wattenmeer. In neun Fällen seien Erlaubnisse sogar für ganz Schleswig-Holstein erteilt worden.
Von Drohneneinsätzen zu Überwachungszwecken – wie von der Deutschen Bahn angekündigt – habe die Landesregierung bislang keine Kenntnis. Falls ein entsprechender Antrag gestellt werde, sei aber auch keine Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten geplant.
Wir PIRATEN lehnen eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums ab, weil die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen stehen. Die etwa in Niedersachsen praktizierte Drohnenüberwachung von Versammlungen ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und schädlich. Dass die Landesregierung den
Landesdatenschutzbeauftragten bei entsprechenden Anträgen nicht beteiligen will, ist unverständlich.
Es existieren bisher zwar gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Drohnen. In diesen Grundsätzen finden sich jedoch keinerlei Kriterien zur Prüfung der Frage, ob der Datenschutz gewahrt ist, obwohl dies laut Gesetz Genehmigungsvoraussetzung ist. Die Datenschutzbeauftragten sollten jetzt eine restriktive Empfehlung zur Prüfung solcher Anträge ausarbeiten. Bezogen auf Schleswig-Holstein fordere ich das Innenministerium auf, dem Landesdatenschutzzentrum sämtliche Anträge zur Stellungnahme vorzulegen, weil andernfalls Präzedenzfälle geschaffen zu werden drohen.
Ergänzung vom 11.08.2013:
Die Datenschutzbeauftragten beschäftigen sich gerade mit den Anforderungen an den Einsatz von Drohnen sowohl im nicht öffentlichen Bereich als auch im öffentlichen Bereich, dabei vor allem im Sicherheitsbereich. Im Herbst könnte es abgestimmte Ergebnisse geben.
Kommentare
“Die … praktizierte Drohnenüberwachung von Versammlungen ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und schädlich.”
Es ist aber kein freiheitlicher Rechtsstaat. Daher ist es zwar ehrenwert, innerhalb dieses Systems Misstände anzuprangern, doch es bringt nichts, solange nicht zuerst die Systemfrage gestellt wird.