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Schäuble-Abkommen über US-Datenzugriff kündigen!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern will die Bundesregierung den USA ab Sommer im Rahmen eines gemeinsamen Abkommens den Online-Abgleich mit deutschen Fingerabdruckdatenbanken ermöglichen. Weiterhin ist die Übermittlung von persönlichen Informationen über Gesundheit, Sexualleben oder Gewerkschaftszugehörigkeit vorgesehen. Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, sieht hier einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und fordert die sofortige Kündigung des Abkommens:
»Die deutsche Antwort auf den US-Spähskandal kann doch nicht ernsthaft sein, den USA freiwillig Zugang zu noch mehr Informationen zu geben! Das Zypries/Schäuble-Abkommen von 2008 ist nach allem, was wir heute über den Überwachungswahn der USA wissen, aus der Zeit gefallen und gehört sofort in die Tonne. Denn ab Sommer droht damit ganz legal ein verdachtsloser Abgleich der Fingerabdrücke beliebiger Personen mit BKA-Dateien Wirklichkeit zu werden – in Echtzeit und durch ungenannte US-Behörden, darunter vermutlich Strafverfolger, Grenzbehörden und Geheimdienste. Das wird über 3 Millionen Menschen hierzulande betreffen, deren Fingerabdrücke das BKA präventiv speichert. All diese Personen müssen künftig befürchten, bei einer Einreise in die USA festgenommen und verhört zu werden. Ihnen droht die Aufnahme in US-Terrorverdachts-, Flugverbots- oder Finanzsperrlisten. Millionen Deutsche könnten wegen dieser Informationen zu ›Zielobjekten‹ der NSA werden, ohne dass sie jemals davon erfahren. Wenn die Bundesregierung das zulässt, macht sie sich mitschuldig an gravierenden Menschenrechtsverletzungen.
Ein Fingerabdruckabgleich soll nach dem Abkommen keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraussetzen – er soll willkürlich bei beliebigen Personen möglich sein, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA, denen routinemäßig Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Vertrag gibt uns Bürgern nicht das Recht, von einem Abgleich mit der BKA-Datenbank und seinem Ergebnis zu erfahren oder gerichtlichen Schutz gegen illegale Folgemaßnahmen der US-Behörden zu suchen. Außerdem sieht er die Auslieferung persönlicher Informationen über Gesundheit, Sexualleben oder Gewerkschaftszugehörigkeit vor, welche für die Verhinderung terroristischer Straftaten nicht relevant sind.
Selbst Bundesrat und Justizministerkonferenz haben festgestellt, dass dieses Abkommen verfassungswidrig ist. Leider ist eine entsprechende Verfassungsbeschwerde an einem Fehler des Paketdienstes gescheitert. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, noch dieses Jahr über meine Beschwerde gegen das Cybercrime-Abkommen mit den USA zu entscheiden. Ich hoffe auf ein Grundsatzurteil, das eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz verbietet. Denn es ist nicht zu verantworten, Bürgerdaten an ein Land weiterzugeben, das für Massenausspähungen und systematische Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Drohnenexekutionen verantwortlich ist. Zum Schutz vor diesen Praktiken verlangen wir PIRATEN die konsequente Einstellung der Datenauslieferung an Eingriffsbehörden der USA und anderer Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.«

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