Rocker-Affäre – SPD warnt vor Rechtsmissbrauch | Kieler Nachrichten [extern]
Kiel. „Ich erwarte jetzt eine eindeutige Erklärung der Landesregierung, dass in Schleswig-Holstein keine Journalisten überwacht worden sind, auch nicht als sogenannte ,unvermeidbare Dritte’.“Die Überwachungs-Vorwürfe haben Dolgner eigenen Worten zufolge über eine Formulierung von LKA-Chef Thorsten Kramer vom 30. Mai nachdenken lassen. Dieser hatte nach einer Dienstversammlung folgende Aussage veröffentlicht: „Zur aktuellen Fragestellung einer Zeitung, ob Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation ohne richterliche Anordnung oder Bestätigung durchgeführt wurden, ist festzuhalten, dass vor Durchführung einer solchen Überwachungsmaßnahme umfangreiche Prüfungen erfolgen.“ Für Dolgner lasse diese Formulierung „den logischen Schluss zu, dass es offenbar der Polizei in Schleswig-Holstein möglich ist, entsprechende Maßnahmen ohne richterliche Anordnung durchzuführen“.Dies ist laut Landesverwaltungsgesetz (Paragraf 185 und 186) tatsächlich möglich, aber nur im Zuge von Gefahrenabwehr. Im Kern befürwortet Dolgner, dass die Behörden schnell reagieren können, wenn es gilt, akute Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. „Diese Option darf aber nicht dazu führen, dass das Gefahrenabwehrrecht gezielt für Zwecke, für die es eigentlich nicht gedacht ist, genutzt wird, um die höheren Hürden des Strafprozessrechtes zu umgehen.“Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert vom Innenminister Klarheit, „ob auf der Suche nach Whistleblowern in den eigenen Reihen gezielt oder als ,Beifang’ Journalisten oder Abgeordnete geortet wurden, ihre Telekommunikation überwacht wurde oder Kontakte zu ihnen überprüft worden sind“. Umgehende Aufklärung verlangt auch Wolfgang Kubicki, Vize-Vorsitzender der FDP aus Strande: In einem Rechtsstaat sei eine solche Bespitzelung von Journalisten nicht zu rechtfertigen und müsse mit aller Konsequenz verfolgt werden.Axel Bernstein (CDU) sagt, der in den KN geäußerte Verdacht sei keine Kleinigkeit. „Er muss belegt oder ausgeräumt werden und darf nicht im Raum stehen bleiben“bas
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