Richterverband kritisiert unzulässige Einflussnahme des Justizministeriums [ergänzt am 18.10.2012]
Nachdem ich bereits vor einiger Zeit eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch einen Anruf seitens des Justizministeriums kritisiert hatte, schlägt nun auch der Richterverband in dieselbe Kerbe.
In einer Erklärung vom 27. September heißt es:
Das unstreitige Geschehen ergibt für sich betrachtet jedenfalls den äußeren Anschein einer Einflussnahme durch das Justizministerium auf eine richterliche Entscheidung. Bereits dieser Anschein ist nicht hinnehmbar. Die richterliche Unabhängigkeit hat Verfassungsrang, sie ist – gerade für das Justizministerium – eine verbotene Zone. Deshalb hatte der hier unstreitige direkte Kontakt zwischen Ministerium und Gericht von vornherein zu unterbleiben. Umso mehr verbot sich eine Erörterung der öffentlichen Bedeutung des Falles und ein Hinweis auf zu befürchtende nachteilige Wirkungen in der Presse. Wie anders als den Wunsch nach einer bestimmten Entscheidung soll ein Außenstehender das interpretieren?
Ich kann diese Ausführungen nur voll und ganz unterstützen. Leider hat das Ministerium bisher nicht zugesagt, derartiges in Zukunft zu unterlassen. Wachsamkeit bleibt daher geboten, auch wenn aus Sicht der beteiligten Richter die Angelegenheit nach Gesprächen mit dem Ministerium erledigt ist. Außerdem bleibt ganz grundsätzlich zu klären, ob sich das Ministerium überhaupt aus laufenden Verfahren berichten lassen darf. Ich habe das Landesdatenschutzzentrum um eine Einschätzung gebeten.
Ergänzung vom 14.10.2012:
In der neuen Mitgliederzeitschrift des Richterverbandes heißt es ebenfalls:
das Justizministerium hat am 31.08.2012 beim Amtsgericht Neumünster auf eine bestimmte Entscheidung hingewirkt. Das steht fest. Und das darf nicht sein.
Ergänzung vom 18.10.2012:
Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten ist gegen den Direktor der Amtsgerichts Neumünster Strafanzeige erstattet worden. Dem Direktor wird vorgeworfen, Rechtsbeugung begangen zu haben, indem er die Entscheidung über die einstweilige Verlängerung der Observation an sich gezogen habe, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei. Zur Erinnerung: Das problematische Telefonat des Justizministeriums ist mit dem Direktor des Amtsgerichts Neumünster geführt worden, der daraufhin – anders als die in erster Linie zuständige Richterin – die einstweilige Observation des Sexualstraftäters anordnete.
Zweite Ergänzung vom 18.10.2012:
Inzwischen ist das Protokoll der Anhörung der Justizministerin zu dem Vorfall im Innenausschuss veröffentlicht; ab Seite 15 finden sich meine Fragen.
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