Rechtswidrige Sperrung von Anonymisierungsdiensten durch das “Landesblog”
Auf dem Landesblog schreiben Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen an dem gesamten Spektrum der Landespolitik in Schleswig-Holstein interessiert sind. Heute habe ich folgende Nachricht an die Betreiber versandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich feststellen müssen, dass ich nicht auf Ihr
Internetangebot landesblog.de zugreifen kann, wenn ich einen
Anonymisierungsdienst nutze. Dies betrifft beispielsweise die
IP-Adresse 81.89.96.88 (TOR-Server).
Mit dieser Verfahrensweise schließen Sie eine Vielzahl von
rechtschaffenen Bürgern von der Nutzung Ihres Angebots aus. Dieser
Ausschluss ist rechtswidrig. Er verstößt gegen § 13 Abs. 6 TMG, wonach
Sie die Nutzung Ihrer Telemedien anonym zu ermöglichen haben.
Nach einer aktuellen Umfrage nutzen 13 Prozent der Internetnutzer
Anonymisierungsdienste wie „Tor“. Das entspricht rund 7 Millionen
„anonymen Surfern“.
http://www.bitkom.org/de/presse/78284_78217.aspx
An der Nutzung von Anonymisierungsdiensten zur Herstellung des
Internetzugangs besteht ein legitimes Interesse. Wenn ich beispielsweise
einen öffentlichen und offenen WLAN-Internetzugang nutze, kann ich nur
mithilfe einer verschlüsselten Verbindung verhindern, dass mein über
Funk übertragener http-Datenverkehr mitgelesen und dabei persönliche
Sachverhalte wie Passwörter Unbefugten bekannt werden. Außerdem
verhindern Anonymisierungsdienste eine Verfolgung und Auswertung meines
Surfverhaltens anhand der IP-Adresse.
Dass die Sperrung von Anonymisierungsdiensten zur Bereitstellung Ihres
öffentlichen Portals nicht erforderlich ist, ergibt sich schon daraus,
dass andere Nachrichtenportale/Blogs eine solche Sperrung nicht vornehmen.
Ich bitte Sie daher, bis zum 30. September 2014 die Blockade von
Anonymisierungsdiensten aufzuheben. Erfolgt dies nicht, werde ich mich
an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden müssen. Es würde mich freuen,
wenn das nicht nötig wäre, da ich Ihr ehrenamtlich betriebenes Blog
schätze und gerne weiterhin nutzen möchte.
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Breyer
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