Politische Werbung: EU-Parlament streitet über personalisierte politische Werbung per Direktnachrichten
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des EU-Parlaments (LIBE) wird morgen um 12 Uhr dafür stimmen, dass die Nutzung persönlicher Daten zur gezielten Ansprache mit politischen Botschaften online auf Daten beschränkt wird, die von Bürger:innen ausdrücklich zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden. Die Auswertung der Onlinenutzung zur Ableitung von Persönlichkeitsmerkmalen wie im Fall Cambridge Analytica Verwendung soll ausgeschlossen werden. Wegen unterschiedlicher Ansichten wird es eine gesonderte „Kampfabstimmung („COMP12a”) darüber geben, ob die Regeln auch für politische Nachrichten per Briefpost, E-Mail und Textnachrichten gelten oder nicht.
Patrick Breyer (Piratenpartei und Verhandlungsführer im LIBE-Ausschuss für Grüne/EFA) erklärt:
“Das Schlupfloch für Direktnachrichten würde zwangsläufig von antidemokratischen und anti-europäischen Bewegungen ausgenutzt werden, um Wahlen und Referenden zu manipulieren, indem sie Desinformationen und Hass verbreiten, die auf die Persönlichkeit und die Schwächen jedes Wählers zugeschnitten sind. Unser Online-Verhalten und unsere Gewohnheiten bis hin zur sexuellen Orientierung oder religiösen Überzeugung könnten für manipulative und falsche politische Botschaften ausgenutzt werden, wie es bei den Kampagnen für Trump und den Brexit geschehen ist. Wir können nicht zulassen, dass diese Verordnung umgangen werden kann, indem manipulative Facebook-Anzeigen künftig einfach per Direktnachricht verbreitet werden.”
COMP12a lautet: “Wenn Sponsoren personenbezogene Daten für direkte gezielte politische Werbung, wie das Versenden gezielter elektronischer oder Textnachrichten, in großem Umfang und auf systematischer Basis nutzen, gelten die Beschränkungen für zielgerichtete Techniken in Artikel- und Artikel 12 unabhängig davon, ob ein Dienst beteiligt ist oder nicht.“
Während Einigkeit über einen so genannten Erwägungsgrund 47h mit diesem Inhalt besteht, hat der Juristische Dienst diese Woche in Frage gestellt, ob ein Erwägungsgrund den verbindlichen Artikeltext außer Kraft setzen kann, und empfiehlt ihn anzupassen. Die Targeting-Regeln (Artikel 12- und 12) sollen nur dann gelten, wenn externe “politische Werbedienste” in Anspruch genommen werden. Briefe, E-Mails und Textnachrichten, die direkt von Kampagnen verschickt werden, wären also ausgenommen, wenn COMP12a keine Mehrheit erhält. Liberale und Konservative haben angekündigt, die Einbeziehung direkt versandter politischer Nachrichten ablehnen zu wollen.