Piraten wollen radierbare Bleistifte in Wahlkabinen abschaffen
Die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollen gesetzlich festlegen, dass in Wahlkabinen nur noch dokumentenechte Stifte ausgelegt werden dürfen. Radierbare Bleistifte dürften keine Verwendung mehr finden, so der gestern eingereichte Gesetzentwurf der Piratenfraktion. Schleswig-Holstein wäre damit das erste Bundesland, das die Auslage radierbarer Bleistifte verbietet. Auf Bundesebene haben Bundeswahlleiter und Wahlprüfungsausschuss des Bundestags entschieden, dass die Auslage radierbarer Bleistifte zulässig sei.
Dass in Wahlkabinen bisher nicht selten radierbare Bleistifte ausgelegt werden, führt bei Bürgern immer wieder zu Verunsicherung und Beschwerden – bis hin zur Wahlverweigerung. Es ist ein Leichtes, durch Auslage nicht radierbarer Stifte den Bürgern diese Verunsicherung von vornherein zu nehmen, wie es in Bayern bereits gehandhabt wird. Wir Piraten wollen so das Vertrauen der Bürger in Wahlen stärken.
Die Internationale Stiftung für Wahlsysteme (IFES) hat auf Anfrage zu der Praxis in anderen Ländern erklärt, Bleistifte kämen bei Wahlen “normalerweise nicht” zum Einsatz. “Kugelschreiber werden häufig benutzt, weil sie grundsätzlich dokumentenecht sind.”
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hatte 2014 folgenden Beschluss gefasst:
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Auslage dokumentenechter, nicht radierbarer Stifte in jeder Wahlzelle.
Begründung
Bisher überlässt es das Wahlrecht den zuständigen Stellen, welche Stifte in Wahlkabinen ausgelegt werden. Die Auslage von radierbaren Bleistiften ist zugelassen. Zur Begründung wird angeführt, Manipulationen seien in Anbetracht der öffentlichen und von mehreren Personen kontrollierten Stimmenauszählung auszuschließen. (Außerdem könnten auch Stimmabgaben mit Kugelschreiber durch Streichung nachträglich geändert werden.)
Ungeachtet dessen beunruhigt die Auslage radierbarer Bleistifte immer wieder Wähler und führt zu Unverständnis. Im Internet finden sich zahlreiche Diskussionen der Frage. Die Landeswahlleiterin wird bei jeder Wahl von einzelnen deswegen besorgten Bürgern angesprochen und bezeichnet dies als ihre “Lieblingsfrage“. Im Einzelfall haben Bürger schon berichtet, sich wegen des radierbaren Bleistifts insgesamt gegen eine Stimmabgabe entschieden zu haben. Eine Bürgerin hat uns Piraten angesprochen und um eine Änderung gebeten.
Auch wenn Manipulationen bei der öffentlichen Auszählung nicht wahrscheinlich sind, ist es ein Leichtes, jedes Risiko dieser Art von vornherein auszuschließen und so die mit der Auslage radierbarer Stifte verbundene subjektive Verunsicherung von Wählern zu vermeiden. Die Auslage nicht radierbarer Stifte ist ohne nennenswerte Mehrkosten möglich (dokumentechte Bleistifte kosten beispielsweise kaum mehr als 1 Euro).
Die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen stärkt das Vertrauen in die Integrität der Wahl. In Bayern ist bereits festgelegt worden, dass dokumentenechte Stifte und keine einfachen Bleistifte ausgelegt werden sollen.
Das Bild “Kreuz zur Wahl” von Tim Reckmann ist lizenziert unter einer Creative Commons CC BY-NC-SA 2.0 Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://www.flickr.com/photos/foto_db/14030349640.
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