Piraten wirken: Überwachungskameras in Schleswig-Holsteins Wäldern werden per Betriebsanweisung grundsätzlich untersagt [ergänzt]
Unser Einsatz gegen die Überwachung im Wald hat sich gelohnt: Der Umweltminister teilt auf meine Anfrage mit, dass die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Betriebsanweisung zum Einsatz von Kameras in Wäldern planen, welche die Hinweise des Landesdatenschutzzentrums umsetzen soll. Nach diesen Hinweisen besteht in der Regel ein Kameraverbot.
Nach der Veröffentlichung der Standorte von 600 Überwachungskameras, die das Land überall in Schleswig-Holstein betreibt, haben wir letztes Jahr den Einsatz von Wildkameras in unseren Wäldern öffentlich problematisiert. Der Umweltminister sagte uns damals zu, die Entfernung solcher Kameras aus unseren Wäldern prüfen zu wollen.
Seither hat das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum seine “Hinweise für den Einsatz von Wildkameras” überarbeitet und bleibt dabei: Das Interesse der Waldbesucher an ungestörtem Zugang zur freien Natur wiegt schwerer als etwaige Interessen der Jäger.
Der Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Räumen ist damit grundsätzlich unzulässig.
Ausnahmsweise könnten Kirrungen überwacht werden, wenn eine Identifizierung von Personen ausgeschlossen ist und die Überwachung “durch geeignete Maßnahmen erkennbar gemacht” wird.
Der Umweltminister teilt mir nun mit:
Das Merkblatt ist auf der Website des ULD veröffentlicht. Es ist von den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten zu beachten. Die Landesforsten werden auf dieser Grundlage eine interne Betriebsanweisung zum Einsatz von Wildkameras in den eigenen und verpachteten Jagdbezirken der SHLF erarbeiten und mit dem ULD abstimmen.
Mein Kommentar:
Kann man heutzutage nicht einmal mehr unbeobachtet im Wald spazieren gehen? Dass man nicht einmal in seiner Freizeit noch vor Überwachung sicher ist und teilweise sogar im Dunkeln gefilmt oder fotografiert wird, ist in meinen Augen fatal. Wir brauchen eine Dienstanweisung zur Entfernung sämtlicher Wildkameras aus unseren Wäldern, die nicht genehmigten wissenschaftlichen Zwecken dienen. Auch wenn das Datenschutzzentrum nicht ganz so weit geht, hat sich unser Einsatz für ein generelles Verbot und eine klare Anweisung gelohnt. Eine Überwachung unserer Wälder ist im Regelfall unzulässig und die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten werden dies per Betriebsanweisung durchsetzen.
In Anbetracht der schon im täglichen Leben ausufernden Überwachung geht es nicht an, dass wir auch noch in unserer Freizeit bei Spaziergängen oder beim Pilze sammeln im Wald aufgenommen werden. Wir sollten unseren Kindern Tiere und Pflanzen im Wald zeigen und erklären können, ohne dass das gefilmt wird. Leider haben wir keine Kontrolle darüber, was mit solchen Aufnahmen geschieht. In Österreich beispielsweise sind schon Aufnahmen intimer Handlungen im Wald an die Boulevardpresse gegeben worden.
Wir Piraten wollen einen Erholungswald, keinen Kamerawald. Außerdem fordern wir ein Register aller Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums. Einstweilen haben wir Piraten die Internetseite kamerakarte-nord.de eingerichtet, auf der Bürger Kameras selbst eintragen können.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat sich der Forderung nach einem Kameraregister nun angeschlossen. Näheres berichtet heute die dpa:
Big Brother im Wald? Den Piraten ist der Umgang mit Wildkameras in Schleswig-Holstein zu lax. Der Abgeordnete Breyer und der Datenschutzbeauftragte Weichert wollen ein Kamera-Register.
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Weitere Informationen:
- Aktuelle Stellungnahme des Landesdatenschutzzentrums
- Überwachungskameras in Dithmarschens Wäldern
- Hessisches Merkblatt zum datenschutzkonformen Einsatz von Tierbeobachtungskameras
- Missbrauch von Waldaufnahmen in Österreich
- kamerakarte-nord.de: Kamerastandorte eintragen
Ergänzung vom 28.06.2017:
Hier die Betriebsanweisung Wildkameras der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten vom 19.05.2015, die auch für verpachtete Wälder gelten:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/06/BA-Wildkameras-2015.pdf
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