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PIRATEN stellen Dringlichkeitsantrag gegen systematische Ausweiskontrollen im Grenzverkehr [aktualisiert]

Anträge Landtag

Die Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag hat soeben folgenden Dringlichkeitsantrag eingereicht:

Offene Grenzen und Reisefreiheit in Europa statt Ausweiskontrollen und Verkehrschaos
Der Landtag möge beschließen:
Der Landtag beobachtet mit Sorge Bestrebungen in Schweden und Dänemark, private Verkehrsunternehmen unter Strafandrohung mit der Durchführung von Grenzkontrollen zu beauftragen.
Die offenen Grenzen im Schengen-Raum sind eine europäische Errungenschaft und haben zu mehr Arbeitsplätzen, dauerhaftem Wirtschaftswachstum und regem kulturellen Austausch in Europa geführt. Es liegt im gemeinschaftlichen europäischen Interesse, dass Grenzpendler, Urlauber, Studierende, Einkaufstouristen und Gewerbetreibende ungehindert Landesgrenzen überqueren können.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag gegen systematische Ausweiskontrollen im Grenzverkehr aus, sei es durch Staatsbedienstete oder durch private Verkehrsunternehmen. Nach dem Schengener Abkommen unzulässige Ausweiskontrollen dürfen nicht privaten Verkehrsunternehmen auferlegt werden. Auf deutschem Staatsgebiet sind Verkehrsunternehmen zu systematischen Ausweiskontrollen weder berechtigt noch verpflichtet.
Der Landtag bittet die Landesregierung, im diesem Sinne gegenüber unseren europäischen Nachbarstaaten, der Bundesregierung, der EU-Kommission und den Verkehrsunternehmen tätig zu werden.
Der Landtag spricht sich anstelle der Wiedereinführung von Einreisekontrollen für eine faire und menschliche europäische Lösung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus.

Ergänzung vom 17.12.2015:
Der SSW hat uns darauf hingewiesen, dass in Deutschland bereits eine Kontrollpflicht für Beförderungsunternehmer gilt. Deshalb haben wir unseren Antrag geändert:

Dringlichkeitsantrag
der Piratenfraktion
Offene Grenzen und Reisefreiheit in Europa statt Ausweiskontrollen und Verkehrschaos
Der Landtag möge beschließen:
Der Landtag beobachtet mit Sorge Bestrebungen in Schweden und Dänemark, private Verkehrsunternehmen unter Strafandrohung mit der Durchführung von Grenzkontrollen zu beauftragen. In Deutschland gilt eine derartige Regelung bereits (§ 63 AufenthG), die aber mangels Sanktionen verbreitet nicht angewandt wird. Nach dem Schengener Durchführungsabkommen müssen Verkehrsunternehmen nur bei der Luft- und Seebeförderung, nur gegenüber Drittausländern und nur vorbehaltlich der Genfer Flüchtlingskonvention Ausweiskontrollen abverlangt werden.
Die offenen Grenzen im Schengen-Raum sind eine europäische Errungenschaft und haben zu mehr Arbeitsplätzen, dauerhaftem Wirtschaftswachstum und regem kulturellen Austausch in Europa geführt. Es liegt im gemeinschaftlichen europäischen Interesse, dass Grenzpendler, Urlauber, Studierende, Einkaufstouristen und Gewerbetreibende ungehindert Landesgrenzen überqueren können.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag gegen systematische Ausweiskontrollen im Grenzverkehr aus, sei es durch Staatsbedienstete oder durch private Verkehrsunternehmen, sei es in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. sich bei unseren europäischen Nachbarstaaten, der Bundesregierung und der EU-Kommission für die Abschaffung bestehender und gegen die Einführung neuer Verpflichtungen zu systematischen Ausweiskontrollen durch Verkehrsunternehmen einzusetzen und
  2. im Bundesrat eine Begrenzung der Kontrollpflicht nach § 63 AufenthG auf die Vereinbarungen im Schengener Durchführungsabkommen zu beantragen.

Der Landtag spricht sich anstelle der Wiedereinführung von Einreisekontrollen für eine faire und menschliche europäische Lösung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus.

FDP und SPD, Grüne und SSW haben ebenfalls Dringlichkeitsanträge gestellt. Der Landtag entscheidet morgen.

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