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Piraten-Initiative macht Europäischen Gerichtshof so transparent wie nie

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz Pressemitteilungen

Der Europäische Gerichtshof wird künftig die von den Verfahrensbeteiligten eingereichten Schreiben und Argumente nach Verkündung eines Urteils proaktiv und systematisch auf seiner Internetseite veröffentlichen. Eine Ausnahme gilt bei Widerspruch des Verfassers eines Schriftsatzes, jedoch besteht in diesem Fall ein Recht auf Informationszugang über die EU-Kommission auf Antrag. Dies ist das Ergebnis der gestern abgeschlossenen Verhandlungen über die Reform des EuGH-Statuts zwischen EU-Parlament und EU-Rat, an denen der Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer beteiligt war. Die neue Transparenzregel gilt für alle von nationalen Gerichten dem EuGH vorgelegten Fragen („Vorabentscheidungsverfahren“). Auf Initiative Breyers, der von Beruf selbst Richter ist, hatte das Europaparlament einen öffentlichen Zugang zu den in Gerichtsverfahren ausgetauschten Schreiben und Argumenten gefordert.

„Mit der systematischen Veröffentlichung gewechselter Schreiben und Argumente wird der Europäische Gerichtshof so transparent wie noch nie. Das setzt Maßstäbe auch für die deutsche Justiz. Es ist ein Privileg, dass ich als Abgeordneter der Piratenpartei unser Kernanliegen eines transparenten Staates in die Verhandlungen einbringen und dank der Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen erfolgreich durchsetzen konnte. Auch der Druck aus der Zivilgesellschaft hat dazu beigetragen.

Nach Grundsatzurteilen mit weitreichenden Folgen hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, die Forderungen unserer Regierungen und Institutionen zu kennen und zu diskutieren. Ich bin sicher, wir werden von den Positionen der Bundesregierung teils überrascht sein. In einer Demokratie, in der Pressefreiheit herrscht, müssen die Mächtigen auch für ihr Verhalten vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden können. In Zeiten, in denen die EU und ihr Gerichtshof in einer Vertrauenskrise stecken, schafft Transparenz Vertrauen.

Natürlich genügt die neue Transparenzregel mit ihren Beschränkungen und Vorbehalten noch nicht vollständig unseren Erwartungen. Besonders ob Transparenzverweigerer ihr Widerspruchsrecht gegen eine Veröffentlichung systematisch missbrauchen werden, werden wir genau beobachten. Dennoch ist die Einführung des Grundsatzes der proaktiven Transparenz in der EU-Justiz ein Meilenstein und Paradigmenwechsel.“