Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH-Gutachter unterstützt Klage auf größere Transparenz der europäischen Justiz [ergänzt]
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof unterstützt die Klage des schleswig-holsteinischen Piratenabgeordneten Patrick Breyer auf größere Transparenz und öffentlichen Zugang zu den Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren. Eingeschränkt soll auch in anhängigen Prozessen mehr Transparenz geschaffen werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Dies ergibt sich aus den heute verkündeten Schlussanträgen in einem Grundsatzstreit über die Transparenz der europäischen Justiz, an dem die EU-Kommission und die Regierungen mehrerer EU-Staaten beteiligt sind (Az. C-213/15) [1] [2].
Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Gleichzeitig wehrt sich Breyer gegen ein in erster Instanz angenommenes Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren, dessentwegen ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.
Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt:
»Der Generalanwalt unterbreitet dem Gerichtshof großartige Vorschläge für eine transparentere europäische Justiz. Diese Schlussanträge sind ein Durchbruch für meine jahrelangen Bemühungen.
Wir brauchen Transparenz gerade in Fällen, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.
Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die nachträgliche Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren. Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Keine Berichterstattung zuzulassen, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt, wäre ein großer Fehler in Zeiten einer Legitimationskrise der EU. Meine Überzeugung ist, dass Prozesse vor dem obersten EU-Gericht nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«
[1] Kommission / Breyer – Rechtssache C-213/15 P
[2] Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation
Ergänzung:
Der EuGH wird sein Urteil am 18.07.2017 um 09:30 Uhr verkünden.
Verfahrensdokumentation
Erste Instanz (Az. T-188/12)
- Klageschrift vom 27.04.2012
- Teilerledigungserklärung vom 03.05.2012
- Erwiderung der EU-Kommission vom 16.07.2012
- Stellungsnahme des Klägers
- Stellungnahme der EU-Kommission vom 05.11.2012
- Stellungnahme Schwedens vom 13.12.2012
- Ladung zur mündlichen Verhandlung vom 20.06.2014
- Sitzungsbericht des Berichterstatters
- Urteil vom 27.02.2016
Berufungsinstanz (Az. C-213/15 P)
- Rechtsmittelschrift der EU-Kommission vom 05.08.2015
- Erwiderung des Klägers vom 19.08.2015
- Stellungnahme Schwedens vom 05.08.2015
- Stellungnahme Finnlands vom 17.08.2015
- Stellungnahme Frankreichs vom 23.11.2015
- Stellungnahme Finnlands vom 09.02.2016
- Ladung zur mündlichen Verhandlung am 26.09.2016
- Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.12.2016
- Urteil vom 18.07.2017 (tba)
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