Patrick Breyer: Nur unabhängiger Datenschutz ist wirksamer Datenschutz!
Der Piratenabgeordnete im schleswig-holsteinischen Landtag Patrick Breyer unterstützt die heutige Beschwerde der niedersächsischen Landtagskandidatin Katharina Nocun gegen die mangelnde Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten:[1]
“Wenn Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums zwei Jahre lang als ‘Durchlaufstation’ beim Bundesdatenschutzbeauftragten arbeiten sollen, ist ein engagierter und informierter Einsatz für unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erforderlichenfalls auch im Konflikt mit Ministerium und Sicherheitsbehörden, nicht gewährleistet. Nur unabhängiger Datenschutz ist wirksamer Datenschutz!
Ein Informant hat mir berichtet, Mitarbeiter im Bundesinnenministerium, die dem Bundesdatenschutzbeauftragten ‘als Station’ zugewiesen würden, täten oft ‘alles, um schnell wieder dort weg zu kommen’. Um im Bundesinnenministerium einen unbefristeten Arbeitsplatz zu erhalten und dort Karriere zu machen, sei ein Engagement für Datenschutz ‘nicht gerade förderlich’. Die Mitarbeiter/innen, die beim Bundesdatenschutzbeauftragten Station machten, seien daher ‘wenig motiviert’ und in der Regel wieder weg, wenn sie sich gerade richtig eingearbeitet hätten (das dauere ca. zwei Jahre).
Schon im Jahr 2003 habe ich deshalb bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Ansiedlung der Datenschutzaufsicht im Regierungsapparat diverser Bundesländer eingereicht,[2] welche der Europäische Gerichtshof 2010 für berechtigt erklärt hat.[3] Wir Piraten kämpfen dafür, dass dieses Urteil endlich auch für den Bundesdatenschutzbeauftragten umgesetzt wird.
Nicht auszuschließen ist, dass sich die mangelnde Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten negativ auf seine Entscheidungen auswirken könnte. Fatal ist beispielsweise seine Auffassung, eine verdachtslose siebentägige Vorratsspeicherung der Verbindungen und Bewegungen sämtlicher Handynutzer sei zulässig.[4] Eine Klage gegen diese Praxis ist erfreulicherweise bereits anhängig.[5] Wenn wir immer die Gerichte anrufen müssen, um den Datenschutz durchzusetzen, machen sich die Datenschutzbeauftragten aber letztlich überflüssig. Deswegen ist es so wichtig, dass endlich eine vollständige Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten durchgesetzt wird.”
[1] http://www.piraten-nds.de/2013/01/07/niedersaechsische-piratin-reicht-beschwerde-gegen-bundesregierung-bei-eu-kommission-ein/
[2] http://www.daten-speicherung.de/?p=31
[3] http://www.daten-speicherung.de/?p=3278
[4] https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2012/10/12/korrigierter-leitfaden-zur-speicherung-von-verkehrsdaten-veroffentlicht/
[5] http://www.starostik.de/pages/posts/private-vorratsdatenspeicherung–klage-gegen-vodafone-erhoben38.php
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