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Parlamentarische Anfrage geplant: „Übersichtsaufnahmen“ von Versammlungsteilnehmern in Schleswig-Holstein

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Im Laufe der Woche könnt ihr gerne am Entwurf einer kleinen Anfrage zu „Übersichtsaufnahmen“ von Versammlungsteilnehmern in Schleswig-Holstein mitarbeiten (inspiriert von den Berliner Piraten):
https://fraktionsh.piratenpad.de/1660
Hier der Entwurf:

„Übersichtsaufnahmen“ von Versammlungsteilnehmern in Schleswig-Holstein
1. Welche unterschiedlichen Arten von Kameras werden im Land eingesetzt, um aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Strafprozessordnung, Versammlungsgesetz etc.) bei Großlagen und Versammlungen zu filmen? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflösung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.)
2. Verfügen diese Kameras über eine Zoomfunktion?
3. Verfügen diese Kameras über eine Möglichkeit zur Aufzeichnung der angefertigten Aufnahmen (Speicherchip etc.)?
4. Wie erfolgt das Filmen zum Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen“ von Hausdächern, Hubschraubern oder einem anderen erhöhten Standort, werden hierfür besondere Kameras eingesetzt? Wenn ja, welche? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflösung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.)
5. Wie werden Teilnehmer von Versammlungen über die Anfertigung von „Übersichtsaufnahmen“ von Hausdächern, Hubschraubern und anderen erhöhten Standorten informiert?
6. Bei welchen Versammlungen und Großlagen wurden in den letzten fünf Jahren Übersichtsaufnahmen angefertigt und warum?
a) Wie groß waren diese jeweils (Teilnehmerzahl)?
b) Aufgrund welcher konkreten Umstände (bitte für jeden Einzelfall detailliert darstellen) war die Versammlung bzw. die Großlage „unübersichtlich“?
c) Wie definiert die Landesregierung in diesem Zusammenhang „unübersichtlich“?
d) Wieso war es in jedem Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich, dass „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt wurden?
e) Welchen konkreten Nutzen hatte der Kameraeinsatz im Vergleich zu einer menschlichen Beobachtung? Welche Maßnahmen sind aufgrund der Aufnahmen veranlasst worden?
f) Waren an den Kamerastandorten zugleich Polizeibeamte zugegen, welche das Geschehen mit eigenen Augen beobachten konnten?
g) Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigten die Annahme, dass von den gefilmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen (§ 12a VersG)?
7. Bisher dürfen Versammlungsteilnehmer nur gefilmt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen (§ 12a VersG).
a) In welchen Fällen hält die Landesregierung eine Überwachung von Versammlungsteilnehmern für erforderlich, bei denen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit bestehen?
b) Bei welchen Versammlungen der letzten fünf Jahre sah sich die Polizei durch § 12a VersG gehindert, eine fachlich als erforderlich eingeschätzte Videoüberwachung zu veranlassen?
c) Wenn die Rechtslage ein Filmen losgelöst von den Voraussetzungen des § 12a VersG gestattet hätte, welche weiteren Versammlungen in den vergangenen fünf Jahren wären gefilmt worden?
8. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an die jeweilige Dokumentation von polizeilichen Kameraeinsätzen bei Großlagen und Versammlungen, damit eine nachträgliche parlamentarische Kontrolle bzw. eine gerichtliche Überprüfbarkeit der polizeilichen Maßnahme möglich ist?

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