Niedersachsen: Klage gegen Geschwindigkeitsmessung mit Kennzeichenscanner | Netzpolitik.org [extern]
In Niedersachsen ist heute ein Pilotversuch zu so genannter „Section Control“ gestartet. Es handelt sich bei der Abschnittskontrolle um eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr, bei der das Nummernschild eines Autos an Punkt A erfasst wird und dann wieder an Punkt B. Mittels dieser Daten wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt – und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt.
Gegen den heutigen Start des bundesweit bislang einmaligen Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover will der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer (Piraten) beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage einreichen. In einer Pressemitteilung sagt er:
In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu fotografieren. Die Abschnittskontrolle ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.
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