Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein
Vor einigen Monaten hatte ich Vorüberlegungen zur Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ich habe nun einen entsprechenden Antrag (odt, pdf) entworfen und freue mich über Anregungen:
Antrag der Abgeordneten … (PIRATEN) |
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Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein |
Der Sozialausschuss möge sich mit den folgenden Fragen befassen und eine Anhörung dazu durchführen:
- Sollte der Anwendungsbereich des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen eingegrenzt werden?
- Sollte das Gesetz definieren, wann eine Unterbringung vorliegt?
- Sollen oder müssen einwilligungsfähige psychisch Kranke eine Unterbringung unter Inkaufnahme einer Eigengefährdung ablehnen können?
- Sollte oder muss die medizinische Behandlung psychisch kranker Menschen und die Entscheidung darüber neu geregelt werden? Insbesondere: Sollen oder müssen einwilligungsfähige psychisch Kranke eine medizinische Behandlung ablehnen können?
- Gibt es andere als finanzielle Mittel, um Angebote ambulanter Behandlung psychisch Kranker z.B. durch sozialpsychiatrische Dienste oder gemeindepsychiatrische Zentren aufzubauen oder zu fördern?
- Wie kann die Begutachtung insbesondere der Frage der Einsichtsfähigkeit verbessert werden? Sollten Leitlinien zur fachgerechten und sorgfältigen Prüfung der krankheitsbedingten Einsichtsunfähigkeit entwickelt werden und in welchem Prozess?
- Sollte gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Gutachten von Ärzten aus derselben Klinik erstellt werden, in welcher der Betroffene untergebracht ist?
- Bedürfen die vorhandenen Vorschriften über die Anliegenvertretung einer Änderung, um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu einer unabhängigen Beschwerdestelle und zu einem unabhängigen Berater hat? Sind die bestehenden Vorschriften über die Anliegenvertretung ausreichend, um eine unabhängige Kontrolle der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Menschen sicherzustellen?
- Sollte eine zentrale Zwangsmaßnahmen-Meldedatei eingeführt werden, um die Kontrolle der Anwendung von Zwangsmaßnamen wie Festbinden, Einsperren und Zwangsgabe von Medikamenten zu verbessern und ungewöhnliche Entwicklungen festzustellen?
- Besteht weiterer Änderungsbedarf am Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) oder am Maßregelvollzugsgesetz (MVollzG)?
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen (2 BvR 882/09 und 2 BvR 633/11) der medizinischen Zwangsbehandlung von Menschen enge Grenzen gesetzt. Es ist danach beispielsweise unzulässig, Menschen zwangsweise zu behandeln, wenn sie eine Behandlung aufgrund einer freien Willensentscheidung nicht wünschen, auch wenn ihnen dadurch ein dauerhafter Freiheitsentzug, eine Gesundheitsschädigung oder der Tod droht.
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen der Zwangsbehandlung sind bislang weder im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen noch im schleswig-holsteinischen Maßregelvollzugsgesetz umgesetzt. Dementsprechend dürfte in Schleswig-Holstein zurzeit keine wirksame Rechtsgrundlage für die medizinische Behandlung Untergebrachter gegen ihren Willen existieren.
Neben diesem akuten Änderungsbedarf erscheinen weitere Änderungen angezeigt, um den Grundrechtsschutz psychisch kranker Menschen in geschlossenen Einrichtungen zu verbessern.
In der Anlage sind mögliche Gesetzesänderungen in diesem Sinne aufgeführt. Bevor ein Gesetzentwurf eingebracht wird, erscheint eine Anhörung der beteiligten Kreise sinnvoll.
(Namen der Antragsteller)
Anlage: Änderungsvorschläge (odt, pdf)
Comments
Moin Patrick, super, dass Du / Ihr von PP_Fraktion Euch mit sehr bedeutsamer Thematik ZWANGSBEHANDLUNG beschaeftigt.
Ich selbst hatte in meinem BLOG am 10. November 2012 einen diesbezüglichen BEITRAG publiziert, zumal ich August und September 2012 als Privat-Betreuer mit unserem, ich sage mal BETREUUNGSIRRSINN, hautnah in Zentralisierten FACHKLINIKEN NORDFRIESLAND, 15 Mio Bau bei Bredstedt im Dorf Riddorf berufluch konfrontiert war.
LINK:
http://helioda1.blogspot.de/2012/11/psychiatrie-zwangsbehandlung-durch-die.html?m=0
VERSTOSS GEGEN GG GEGEBEN!!!
Somit THEMA von PP_SH / PP_Westküste / PP_Bund !!!
Gruß Wolfgang Timm
PS: Ansonsten bitte keine Vermischung PP mit Blog Helioda1. Link dient nur als Beleg! Toll, Patrick, dass Du gestern trotz enger Termine auf PIRATENTREFF Husum warst!
Moin Patrick ,
Zwangsbehandlung hat was mit Gewalt zu tun und ist für mich ähnlich wie bei einem Verhör der Polizei , wo man versucht den Fall mit Schlägen oder ähnlichen zur Klärung zu bringen.
Eine gute Psychologisch geschulte Persönlichkeit kann sicherlich fast jede Person zu einer positiven Behandlung überzeugen !
Gibt es schon eine Anhörung und wann wäre diese geplant ? .
würde mich da gerne einbringen wollen .
Beste Grüße Peter pvr
Hallo Peter,
ich sage es euch rechtzeitig, wenn die Sache konkret wird. Die Anhörung wird natürlich öffentlich sein.