Nachfrage zu Drohneneinsätzen in Schleswig-Holstein geplant
Das Innenministerium hat meine Anfrage zu Drohneneinsätzen in Schleswig-Holstein nur für hiesige Behörden beantwortet, nicht aber für Bundesbehörden, ausländische Stellen und zivile Einrichtungen. Ich will deswegen noch einmal nachfragen. Hier der Entwurf der Nachfragen. Feedback, Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge sind willkommen.
Vorbemerkung:
Nach Angaben der Landesregierung (Drucksache 18/214) verfügen die Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein nicht über Drohnen. Zu anderen Einrichtungen (z.B. Einrichtungen des Bundes, Einrichtungen anderer Staaten, zivile Institutionen) hat sich die Landesregierung nicht geäußert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Einsätze von Drohnen durch andere als die in Satz 1 der Vorbemerkung genannten Stellen erfolgten in Schleswig-Holstein in den letzten zwei Jahren und von wem wurden sie beantragt? Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
2. Welche personenbezogene Daten wurden jeweils erhoben? Wie wurden sie verarbeitet? Wie lange wurden sie gespeichert?
3. Welchem Zweck dienten die Drohnen-Einsätze in Schleswig-Holstein jeweils? Es wird um eine Aufschlüsselung gebeten.
4. Mit welchen Sensortechniken sind die eingesetzten Drohnen ausgestattet (z. B. Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WLAN-Scanner)?
Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.
Kommentare