Nach dem Urteil: Die Europäische Menschenrechtskonvention auf den Stand der digitalen Revolution bringen | Netzpolitik.org [extern]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Privatheit deutlich gestärkt. In einem Gastbeitrag bewertet Patrick Breyer das Urteil zur Massenüberwachung des britischen Geheimdienstes GCHQ. Anlassloser Massenüberwachung hat der Gerichtshof leider keine klare Absage erteilt.
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