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Menschengerichtshof bestätigt deutsches Verbot anonymer Handykarten | heise [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

In Deutschland müssen Mobilfunkanbieter weiterhin auch beim Verkauf vorausbezahlter Karten persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum ihrer Kunden erheben. Diese 2004 mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingeführte Pflicht, verletzt laut dem Europäischen Gerichtshof….