Landesstrafvollzugsgesetz: Menschenrechte sind unantastbar
“Im Windschatten des berechtigten Streits über Waffen und Anstaltskleidung werden Menschenrechte eingeschränkt: In geschlossenen Räume versprühte Reizstoffe können sogar noch gefährlicher sein als Schusswaffen und sollen trotzdem weitreichend zugelassen werden. Gespräche und Briefwechsel selbst mit Geistlichen und Seelsorgern sollen überwacht werden dürfen, Videoüberwachung soll weitreichend eingesetzt werden können.
Ob Gefangene Zugang zum Internet erhalten, was für ihre Resozialisierung extrem wichtig ist, sollen die Anstalten nach Gutdünken entscheiden. Und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter warnt vergeblich vor einer so weitreichenden Zulassung von Fixierungen und Untersuchungen entkleideter Gefangener.
Rot-grün-blau zeigt sich beratungsresistent und lehnt die von Experten angeregten Anträge der PIRATEN pauschal ab. Unter diesen Voraussetzungen müssen auch wir dieses Gesetz ablehnen.”
Stellungnahme der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Abgelehnte Änderungsanträge der PIRATEN
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