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Landtag plant Verfassungskommission

Allgemein

Der schleswig-holsteinische Landtag will diese Woche einen Sonderausschuss “Verfassungsreform” einsetzen, der eine neue Landesverfassung ausarbeiten soll.
Für uns Piraten soll ich, stellvertretend Uli König Mitglied werden. Etliche Reformvorschläge unsererseits werden diskutiert werden, beispielsweise eine Senkung der Hürden für Volksentscheide. Wir haben auch erreichen können, dass öffentliche Anhörungen durchgeführt werden.
Hier der Entwurf des Errichtungsbeschlusses:

ENTWURF
Antrag
von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW
Änderung der Landesverfassung
Einsetzung eines Sonderausschusses „Verfassungsreform“
Der Landtag wolle beschließen:
I. Gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird ein Sonderausschuss „Verfassungsreform“ eingesetzt.
1. Der Sonderausschuss erhält den Auftrag, dem Landtag unter Berücksichtigung der Drucksachen 18/178, 18/196 und 18/307 Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Landesverfassung zu prüfen und vorzulegen, die sich insbesondere beziehen auf

  • die Einführung einer Präambel betreffend das Selbstverständnis Schleswig-Holsteins als Teil der Ostseeregion und als Region in Europa,
  • die Einführung eines Grundrechtskatalogs,
  • die Aufnahme der finanziellen Gleichstellung des Minderheitenschulwesens in Art. 8 LV,
  • die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen des Petitionsausschusses,
  • die Ermöglichung plenarersetzender Beschlüsse der Parlamentsausschüsse,
  • die Stärkung des Parlaments im europäischen Mehrebenensystem,
  • die Verbesserung der Kooperation mit anderen Bundesländern,
  • die Möglichkeit, Grundlagenstaatsverträge abzuschließen,
  • die Erweiterung der Zustimmungserfordernisse zu Staatsverträgen,
  • die Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums,
  • die Senkung der Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide,
  • die Erweiterung der Verfahrensoptionen vor dem Landesverfassungsgericht, speziell die Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde,
  • die Verpflichtung der Landesregierung, auf Verlangen des Landtages Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben,
  • die Bedingungen für die Veräußerung von Landesvermögen und Landeseinrichtungen,
  • die Einführung eines verfassungsrechtlichen Klagerechts betr. haushaltsrechtliche Vorschriften für den Landesrechnungshof.

2. Ferner soll geprüft werden, ob weitere Staatsziele wie

  • das Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und
  • das Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamtes

in die Verfassung aufgenommen werden sollen.
3. Des Weiteren wird der Sonderausschuss gebeten, den Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfassung zu prüfen.
II. Der Sonderausschuss besteht aus dem Präsidenten des Landtages als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen jeweils eines durch die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW gegenüber dem Präsidenten des Landtages benannt wird. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt. Die oder der stellvertretende Vorsitzende wird das von der SPD-Fraktion benannte Mitglied. Der Sonderausschuss soll durch drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in seiner Arbeit unterstützt werden. Diese sollen als ständige Berater den Prozess der Verfassungsreform begleiten.
Der Sonderausschuss führt zu einzelnen Sachkomplexen öffentliche Anhörungen durch. Die Öffentlichkeit soll zeitlich befristet Gelegenheit erhalten, sich mit Vorschlägen zur Verfassungsreform an den Sonderausschuss zu wenden. Der Sonderausschuss wird gebeten, die Vorschläge auszuwerten und dem Landtag ggf. eine Empfehlung zur Erweiterung des Einsetzungsbeschlusses vorzulegen. Er soll seine Arbeitsergebnisse spätestens bis zum … dem Landtag zuleiten.
Im Übrigen gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages über die ständigen Ausschüsse sinngemäß.

Weitere Informationen finden sich hier.

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