Landesrechnungshof unterstützt PIRATEN-Kritik an Verteilung von Geldauflagen der Justiz, will “Missbrauch und Korruption entgegenwirken”
Schleswig-Holsteins Landesrechnungshof unterstützt in seinem heute veröffentlichten Jahresbericht zentrale Kritikpunkte und Forderungen der PIRATEN bezüglich der bisher freihändigen Zuweisung von Geldauflagen aus Strafverfahren durch Richter und Staatsanwälte.
“Wir PIRATEN mahnen schon seit Jahren eine Reform dieses Systems an, weil es die Möglichkeit einer einseitigen Bevorzugung einzelner Organisationen und eine Auswahl nach persönlichen Vorlieben oder Interessen der Entscheider nicht ausschließt (z.B. bestimmter Kindergärten oder Sportvereine)”, begrüßt der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer die Prüfungsergebnisse.
Laut Landesrechnungshof ist jahrelang trotz Anweisung nicht überall aufgezeichnet worden, wer welche Gelder von der Justiz erhalten hat. Die Justiz habe bei der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen “einem möglichen Missbrauch und Korruption präventiv entgegenzuwirken”.
Die Haushaltshüter fordern dazu eine Veröffentlichung aller Zahlungen im Internet, eine stichprobenartige Kontrolle der gemeinnützigen Verwendung und ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei den Einrichtungen.
Das Justizministerium will jetzt zudem die Einrichtung eines Sammelfonds prüfen, über den Geldauflagen nachvollziehbarer und transparenter verteilt und Entscheider vor einem generellen Korruptionsverdacht geschützt werden könnten.
Breyer dazu: “Nachdem unser 5-Punkte-Reformplan vom Justizministerium bisher blockiert und von SPD, Grünen, FDP und SSW noch im Dezember nach einer polemischen Debatte ersatzlos verworfen worden ist, muss sich die Politik jetzt endlich bewegen.
Wir sollten nicht erst einen Justizskandal abwarten, bis ausreichende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Jamaica-Koalition sollte die überfällige Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen in den Koalitionsvertrag aufnehmen und zügig anpacken.”
Hintergrund: Gemeinnützige Organisationen beziehen jährlich Zuwendungen in Millionenhöhe aus Bewährungs-, Einstellungs- oder Gnadenauflagen in Strafverfahren. Neben justiznahen Einrichtungen profitierten beispielsweise auch Kindergärten und Sportvereine. An wen Geldauflagen zu zahlen sind, entscheiden Richter und Staatsanwälte. In der Vergangenheit haben in anderen Bundesländern vereinzelt Zuweisungen für Aufsehen gesorgt, etwa an ‘Eisenbahnfreunde’, ‘Trinkkegelcousins’, Karnevalsvereine oder an Einrichtungen, mit denen die zuständigen Justizbediensteten oder ihre Angehörigen persönlich verbunden waren (z.B. die von der Tochter einer Staatsanwältin besuchte Privatuniversität). Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof kritisierte die Regelung der Geldauflagenverteilung bereits 2004 als verfassungswidrig, doch Richterverbände und Justizminister halten bis heute daran fest.
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