Landespolizei setzt Überwachungsdrohnen ein
Mit Erlass vom 13.12.2016 ist die polizeiliche Videoüberwachung aus der Luft mithilfe von Drohnen geregelt worden. Zulässig seien Drohneneinsätze
- zur Erstellung von Übersichtsbildern von Tatorten, Brandstellen und Schadensorten
- zur Erstellung von Übersichtsbildern für Objektunterlagen
- zur Suche nach vermissten Personen
- zur verdeckten Überwachung von Personen
Außer zum letztgenannten Zweck, der in dem Erlass nicht geregelt ist, sei “die Bildqualität so zu wählen, dass eine Identifizierungvon Personen oder personenbeziehbaren Hinweisen (z.B. Kfz-Kennzeichen) nicht möglich ist.”
Das Innenministerium scheint der Meinung zu sein, es bedürfe keiner Rechtsgrundlage.
Auch die Benachrichtigung von Videoüberwachungen des öffentlichen Raums – identifizierbar oder nicht – scheint nicht vorgesehen (§ 6b BDSG).
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/06/14_36_02_LPA_20161213_UnbemannteLuftfahrtsystemeUAS_pdf.pdf
Kommentare
Landespolizei setzt Überwachungsdrohnen ein http://www.patrick-breyer.de/?p=571514
Da haben Sie ja wieder einmal ein Dokument ohne Schwärzung von persönlichen Namen ins Internet gestellt. Ich glaube Sie haben Spaß daran Polizisten ins Fadenkreuz von bestimmten Menschengruppen zu rücken. Oder glauben Sie, dass es keine Polizistengegner gibt?
Vielen Dank für den Hinweis, das ist geändert.
Bitte beachten Sie im Übrigen § 5 Absatz 4 IFG.