Change language: Deutsch
Teilen:

Landespolizei setzt Überwachungsdrohnen ein

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Mit Erlass vom 13.12.2016 ist die polizeiliche Videoüberwachung aus der Luft mithilfe von Drohnen geregelt worden. Zulässig seien Drohneneinsätze

  • zur Erstellung von Übersichtsbildern von Tatorten, Brandstellen und Schadensorten
  • zur Erstellung von Übersichtsbildern für Objektunterlagen
  • zur Suche nach vermissten Personen
  • zur verdeckten Überwachung von Personen

Außer zum letztgenannten Zweck, der in dem Erlass nicht geregelt ist, sei “die Bildqualität so zu wählen, dass eine Identifizierungvon Personen oder personenbeziehbaren Hinweisen (z.B. Kfz-Kennzeichen) nicht möglich ist.”

Das Innenministerium scheint der Meinung zu sein, es bedürfe keiner Rechtsgrundlage.

Auch die Benachrichtigung von Videoüberwachungen des öffentlichen Raums – identifizierbar oder nicht – scheint nicht vorgesehen (§ 6b BDSG).

http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/06/14_36_02_LPA_20161213_UnbemannteLuftfahrtsystemeUAS_pdf.pdf

Kommentare

3 Kommentare
  • Patrick Breyer

    Landespolizei setzt Überwachungsdrohnen ein http://www.patrick-breyer.de/?p=571514

  • Anonym

    Da haben Sie ja wieder einmal ein Dokument ohne Schwärzung von persönlichen Namen ins Internet gestellt. Ich glaube Sie haben Spaß daran Polizisten ins Fadenkreuz von bestimmten Menschengruppen zu rücken. Oder glauben Sie, dass es keine Polizistengegner gibt?

    • Patrick Breyer

      Vielen Dank für den Hinweis, das ist geändert.

      Bitte beachten Sie im Übrigen § 5 Absatz 4 IFG.

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.