Kleine Anfrage zu Gesundheitsrisiken beim Energieleitungsausbau geplant
Der Entwurf folgender Anfrage an die Landesregierung kann noch bis Jahresende bearbeitet und kommentiert werden:
Vorsorge gegen Gesundheitsrisiken beim Energieleitungsausbau
Vorbemerkung zu Frage 1: Laut Bundesamt für Strahlenschutz wird ab einer dauerhaften Magnetfeldbelastung von 0,3-0,4 Mikrotesla bei Kindern ein erhöhtes Leukämie-Risiko beobachtet (http://www.bfs.de/de/elektro/netzausbau/wirkungen/moegliche_wirkungen.html). Solche Werte kommen in deutschen Haushalten normalerweise selten vor.
1. Um welchen Wert erhöht sich die dauerhafte Magnetfeldbelastung eines Wohngebäudes im Fall der Überspannung mit einer 380 kV-Freileitung (bei üblicher Stromlast)? Trifft es zu, dass dabei Werte von 1 Mikrotesla deutlich überschritten werden?
Vorbemerkung zu Frage 2: Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt zur Vorsorge gegen Gesundheitsrisiken, neue Stromtrassen so zu planen, dass sie möglichst nicht zu einer zusätzlichen Magnetfeldbelastung von Anwohnern führen (http://www.bfs.de/de/elektro/netzausbau/schutz/vorsorge.html). Einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz zufolge müssen 380 kV-Freileitungen im Abstand von 466 m zu Wohngebäuden gebaut werden, damit eine zusätzliche Magnetfeldbelastung von 0,1 Mikrotesla unterschritten wird (http://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-20100326958/5/BfS_2010_3608S03011.pdf). Nach dem Energieleitungsausbaugesetz ist eine Erdverkabelung ausgewählter Abschnitte möglich, wenn ein Abstand der Leitung zu Wohngebieten von 400 m unterschritten wird.
2. Ab welchem Abstand von 380 kV-Freileitungen zur Wohnbebauung ist nach Auffassung der Landesregierung sicher gestellt, dass die Stromleitung nicht zu einer messbar höheren dauerhaften Magnetfeldbelastung der Bewohner führt?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Abstand bei dem anstehenden Energieleitungsausbau in Schleswig-Holstein eingehalten wird, ggf. auch durch eine teilweise Erdverkabelung? Wenn nein, welcher Mindestabstand soll sonst eingehalten werden?
Vorbemerkung zu Frage 4: Die Schweiz hat für neue Stromleitungen unter Vorsorgegesichtspunkten einen Grenzwert von 1 Mikrotesla festgelegt, während in Deutschland ein Grenzwert von 100 Mikrotesla gilt.
4. Welcher Magnetfeldbelastungsgrenzwert sollte aus Sicht der Landesregierung für die Errichtung neuer 380 kV-Freileitungen gelten, um z.B. ein erhöhtes Leukämierisiko von Kindern auszuschließen? Beabsichtigt die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Grenzwert bei dem anstehenden Energieleitungsausbau in Schleswig-Holstein eingehalten wird, ggf. auch durch eine teilweise Erdverkabelung?
5. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung am Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren?
Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.
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