Change language: Deutsch
Teilen:

Klage gegen Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten gescheitert | Netzpolitik [extern]

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden, dass das Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten in Deutschland rechtmäßig war. In seinem Urteil befand der EGMR, dass die Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte lediglich einen „begrenzten Eingriff in die Rechte“ der Kläger darstellt.Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hatte schon 2012 Beschwerde beim EGMR erhoben, nachdem seine Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden war. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Zwangsidentifizierung beim Kauf einer Prepaidkarte eine freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung gefährde.Zwangsidentifizierung seit 2004Konkret hat sich das Gericht mit der 2004 eingeführten Verpflichtung (§ 111 TKG) von Mobilfunkbetreibern befasst, Prepaidkarten nur nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kaufenden freizuschalten. Seit Juli 2017 sind die Betreiber außerdem dazu verpflichtet, diese Angaben mithilfe eines Ausweisdokumentes zu überprüfen.Ziel der Maßnahmen ist es, die anonyme Nutzung von Prepaidkarten durch Terroristen zu verhindern. Laut Breyer können Menschen, die es darauf anlegen, jedoch einfach Karten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kaufen. Eine Zwangsidentifizierung sei deshalb auch für Strafverfolger nicht notwendig. Unter den Maßnahmen würde eher andere leiden:Anonymität [ist] essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste.Let’s block ads! (Why?)