Change language: Deutsch
Teilen:

Kein Recht auf anonyme Kommunikation! Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Zulassung der Berufung ab

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz Pressemitteilungen Sonstiges

Vor einem Jahr hat der Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) die generelle und unterschiedslose Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Mobiltelefonen und Smartphones für zulässig erklärt (Az. 50001/12). Der Beschwerdeführer, Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer hatte im April 2020 gegen das Urteil Berufung eingelegt und beantragt, dass der Fall an die Große Kammer des EGMR überwiesen wird.[1]

Er begründete sein Vorgehen damit, dass eine Grundsatzentscheidung über Massenidentifikation von Telekommunikationsnutzern und Anonymitätsverbot gefällt werden muss. So gebe es 15 Mitgliedstaaten des Europarates, die ähnliche Anonymitätsverbote für die Telekommunikation mit Prepaid-SIM-Karten erlassen haben, 32 hingegen verfügten nicht über solcherlei Gesetze. Eine Entscheidung der Großen Kammer sei erforderlich, um Privatsphäre, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit wirksam zu schützen.

Am 7. September 2020 lehnte der Gerichtshof die Berufung ohne weitere Begründung ab. Patrick Breyer dazu:

„Die Ablehnung der Berufung ist eine große Enttäuschung, nicht nur für den Schutz der Privatsphäre allgemein, sondern vor allem für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.

Ich empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zum Internetsurfen ist zum Schutz vor falschem Verdacht, Spionage und Erpressung unbedingt anzuraten. Ich werde mich weiterhin für die Wahrung unserer Grundrechte gegen Überwachungsstaat und Überwachungskapitalismus in den Parlamenten einsetzen und arbeite politisch daran, ein Recht auf anonyme Internetnutzung im Digital Services Act einzuführen.”

Im Juli 2020 war Breyer immerhin mit seiner Beschwerde gegen das Ausmaß des staatlichen Datenzugriffs (“Bestandsdatenauskunft”) beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich.[2]

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.