Justizministerkonferenz lehnt Vorratsdatenspeicherung ab – Mehrheit für Quick Freeze
Auf der heutigen Justizministerkonferenz in Berlin haben die Justizminister:innen der Bundesländer einen Antrag, der den von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagenen Gesetzesentwurf für das sogenannte Quick Freeze-Verfahren unterstützt, mit 9 zu 7 Stimmen angenommen. Das Ziel der Justizministerkonferenz sei es, laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, „wichtige rechtspolitische Impulse für den Bund zu setzen“.
In dem Beschluss heißt es: „Die Justizministerinnen und Justizminister befürworten eine gesetzliche Regelung, die eine rechtssichere, anlassbezogene und jeweils durch richterlichen Beschluss angeordnete Speicherung von Verkehrsdaten ermöglicht. Sie sehen in dem sogenannten Quick Freeze-Verfahren (…) eine grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung, die die bestehenden Ermittlungsinstrumente effektiv ergänzen würde.“ Auch in einem weiteren Beschluss zur Kinderpornografie machen sich die Minister:innen für Justiz die Forderung der Bundesinnenministerin nach einer Internet-Vorratsdatenspeicherung nicht zu eigen.
Der EU-Abgeordnete, Jurist und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßt die Entscheidung:
„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart setzen die Justizminister auf eine effektive und anlassbezogene Datenspeicherung (Quick Freeze) und erteilen der extremen Innenminister-Forderung nach einer flächendeckenden Internet-Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Diese wäre ein Dammbruch und ein Frontalangriff auf unser Recht auf anonyme Internetnutzung, auf das unzählige Menschen angewiesen sind. IP-Vorratsdatenspeicherung wäre, wie wenn jede:r Bürger:in ein sichtbares Kennzeichen um den Hals gehängt bekäme und dieses auf Schritt und Tritt notiert würde. Niemand würde sich eine solche Totalerfassung im täglichen Leben gefallen lassen. Die Bundesinnenministerin muss jetzt den Weg frei machen für eine historische Abkehr von der autoritären Methode flächendeckender Datensammlung!
In einem Punkt ist der Quick Freeze-Gesetzentwurf aber massiv nachbesserungsbedürftig: Es fehlt die Vorgabe, dass die betroffenen Personen und Anschlüsse in der Anordnung genau bezeichnet werden müssen. Mit dem jetzigen Wortlaut könnten Staatsanwälte und Amtsgerichte flächendeckend die Kommunikationsdaten sämtlicher Bürger auf Vorrat speichern lassen, weil sie für ein Ermittlungsverfahren künftig von Nutzen sein könnten – das muss dringend nachgebessert werden.“
Grafik „Mythos: Vorratsdatenspeicherung hilft bei der Aufklärung von Missbrauch“ zur freien Verwendung:
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