Justizcomputer sind an jedem siebten Arbeitstag gestört
Nach den Angaben der Landesregierung waren zentrale Justiz-IT-Anwendungen im Jahr 2013 an 37 von 252 Arbeitstagen gestört (meist stundenlang). Damit konnte an durchschnittlich drei Arbeitstagen pro Monat, also an jedem siebten Arbeitstag, die eine oder andere Justizanwendung nicht ordnungsgemäß benutzt werden, was den Geschäftsbetrieb sehr erschwert oder die Justiz in den betroffenen Bereichen ganz lahmlegt. Eine massive Störung der Grundbuchanwendung FOLIA im April 2013 wurde gar erst nach sechs Tagen behoben.
Ein solches Ausmaß an Störungen halte ich nicht für hinnehmbar. Zumal die Landesregierung die Justiz-IT gerade mit dem Argument der angeblich höheren Zuverlässigkeit zunehmend in das zentrale Rechenzentrum von Dataport verlegt hat.
Dass die Justiz ihre IT nicht selbst betreibt, führt nach internen Informationen dazu, dass Dataport “wichtigere” Kunden vorrangig betreut. Außerdem birgt die Auslagerung an Dataport Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz von Außeneingriffen und -einsicht.
Das Justizministerium arbeitet zurzeit an einem Justiz-IT-Gesetz. Für die nächste Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses will ich einen Bericht über diese Pläne beantragen. Aus meiner Sicht ist nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich sein soll, wie in Niedersachsen oder in Sachsen – oder auch in Zusammenarbeit mit diesen – eine justizeigene Informationstechnik zu unterhalten. Offensichtlich hat die Landesregierung bisher nicht bei Niedersachsen und Sachsen nachgefragt, ob Bereitschaft zu einer entsprechenden Zusammenarbeit besteht.
Comments
Das von Ihnen angesprochene Problem wird von Überschrift zu Artikel zu dem eigentlichen Inhalt der Antwort des Landesregierung weniger dramatisch. Ihre Darstellung scheint etwas alarmistisch … oder politisch.
Sind es erst die Justizcomputer an sich, ist es dann nur noch die eine oder andere Anwendung, was aber den Geschäftsbetrieb doch noch sehr schwer störe, so ergibt sich aus dem Bericht an sich, um welche 16 Anwendungen es geht und wie lange die jeweils gestört waren. Wenn man nun weiß, das viele dieser Anwendungen nur von sehr wenigen Mitarbeitern genutzt werden, aber keinesfalls irgendjemand alle dieser Anwendungen und viele Anwendungen auch keine entscheidende oder manche sogar nur eine marginale Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Anwenders haben, relativiert sich die Sache doch schon. Wenn man hier Zahlenspiele betreiben will, dann müsste man doch zumindest die jeweilige Zahl der Anwender mit einrechnen und einen Durchschnittswert errrechnen, um von Störungszeiten “des Justizcomputers” sprechen zu können.
Wenn man dann diese Störungen als Argument für einen Eigenbetrieb verwenden möchte, dann müsste man als weitere Zahl doch die durchschnittlichen Ausfallzeiten der Anwendungen gegenüberstellen, die derzeit von der Justiz selbst betrieben werden. Und was die Unabhängigkeit der Justiz betrifft, so habe ich nie ein spezifisches Bedrohungszenario gesehen, dem die Justizdaten bei einem externen Dienstleister ausgesetzt wären, aber nicht bei einem Eigenbetrieb.
Es ist ja nicht so, dass es nicht gute Argumente für den IT-Eigenbetrieb gäbe, nur sind es leider nicht diese.