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Informationszugang zu Gerichtsakten: Landesregierung rudert zurück

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Jeder Bürger könne Einsicht in die Akten von Gerichtsverfahren nehmen, sobald diese abgeschlossen sind. Dies teilte Schleswig-Holsteins Landesregierung mir durch das Innenministerium noch im vergangenen Jahr auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Informationszugangsgesetz des Landes sei auch auf Gerichtsakten anwendbar.
Jetzt rudert das Justizministerium zurück. Mit Schreiben vom 16.02.2015 schreibt mir Justizstaatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer unter anderem:

Die Frage, ob sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 2005 (VII B 207/05) sowie aus der Antwort auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage zur Anwendbarkeit des Informationszugangsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LT-Drs. 18/2320) zugleich ein Recht auf Einsicht von Dritten in die Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren ergibt, ist keineswegs geklärt. Zum einen stellt sich mit Blick auf § 3 Satz 2 Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein die grundsätzliche Frage nach der Anspruchskonkurrenz. Wie Sie wissen, enthalten auch bundesrechtliche Prozessordnungen Regelungen über die Akteneinsicht durch Dritte, denen ggf. gegenüber dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein eine vorrangige und vor allem abschließende Geltung zukommen könnte. Zum anderen ist fraglich, ob die in dem von Ihnen benannten Urteil ausgeführten Erwägungen auch auf Akten der Staatsanwaltschaft übertragbar sind. So stellt eine nach § 170 Absatz 2 StPO erfolgte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gerade keinen rechtskräftigen Abschluss eines Gerichtsverfahrens dar. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfragen obliegt allerdings nicht dem Justizministerium. § 7 des Informationszugangsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein sieht bei Streitigkeiten nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Rechtsschutzmöglichkeiten vor.

Mein Kommentar: Die Öffentlichkeit sollte im Regelfall Zugang zu abgeschlossenen Verfahrensakten haben, denn Recht wird im Namen des Volkes gesprochen. Ich kritisiere, dass es das Justizministerium ablehnt, für eine bürgerfreundliche und einheitliche Handhabung von Informationszugangsanträgen durch die Justiz Sorge zu tragen. In Anbetracht dieser transparenzfeindlichen Haltung bleibt betroffenen Bürgern nur noch der Rechtsweg.
Ergänzung vom 02.04.2016

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