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Hessens GroKo will flächendeckende Internet-Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesrat einführen

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Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) haben einen „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität“ (PDF) vorgelegt. Am Freitag, 26. April 2024 soll das geplante Gesetz im Bundesrat behandelt werden.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei / Grüne/EFA) kommentiert:

„Dieser Vorstoß ist ein Rückschritt für die Kinderschutz-Debatte. Echter Kinderschutz wird seit Jahrzehnten vernachlässigt – statt für echte Lösungen zu sorgen wird das Problem als Vorwand für eine Internet-Massenüberwachung genutzt, die pauschal alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen würde. Der vorgelegte Gesetzentwurf ignoriert nicht nur dringend notwendige Maßnahmen für echten Kinderschutz, sondern auch den Fakt, dass es keinen messbaren Nutzen einer solchen Massenüberwachung gibt. Anstatt echte Lösungen auszuarbeiten, wollen Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) offenbar das Rad zurückdrehen:

Vor gerade einmal zwei Wochen hat die Ampel anstelle anlassloser IP-Speicherung den Weg frei gemacht für das anlassbezogene und zielgerichtete Quick Freeze-Verfahren, wie es beispielsweise auch in Österreich eingesetzt wird. Der hessische Vorschlag hat das Potenzial die Einführung eines verhältnismäßigen Quick Freeze-Instruments aufzuhalten.

Rückschrittlich ist der Entwurf auch, weil das Bundesverwaltungsgericht erst 2023 die von CDU und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang für unionsrechtswidrig und damit für nicht anwendbar erklärt hat – inklusive der IP-Vorratsdatenspeicherung.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist, wie wenn jede:r Bürger:in ein sichtbares Kennzeichen um den Hals gehängt bekäme und dieses auf Schritt und Tritt notiert würde. Niemand würde sich eine solche Totalerfassung des täglichen Lebens gefallen lassen. IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. 99,99 Prozent dieser Daten wären völlig nutzlos, da sie Bürger:innen betreffen, die nie auch nur in den Verdacht einer Straftat kommen.“