Gutachten zum Computerspiele-Sterben: Piraten wollen klare EU-Regeln gegen willkürliches Lahmlegen von Spielen
Vor dem Hintergrund der Spielerinitiative „Stop killing games“, die sich gegen das Lahmlegen von Computerspielen durch ihre Hersteller wendet, hat der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments im Auftrag der Europaabgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer die einschlägigen EU-Gesetze untersucht und sieben potenziell relevante Regelungen aufgeführt. Breyer sieht Lücken im Rechtsrahmen:
„Es fehlen klare EU-Verbraucherschutzregelungen gegen die branchenübliche Praxis, dass Spielehersteller beliebte Spiele gewinnbringend verkaufen, sich dabei aber die willkürliche, jederzeitige Unbrauchbarmachung vorbehalten und nicht einmal eine Rückerstattung des Kaufpreises anbieten. Es gibt zwar eine allgemeine EU-Richtlinie gegen ‚missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen‘, aber deren Auslegung muss langwierig von Gerichten entschieden werden. Es gibt außerdem eine EU-Richtlinie, derzufolge digitale Inhalte während der Vertragsdauer bereit gestellt werden müssen, aber gegen die kurzfristige Kündigung und Einstellung eines gerade erst gekauften Spiels schützt sie nicht. Die EU-Regeln werden der kulturellen Bedeutung von Games nicht gerecht, die gewachsene Gemeinschaften von Millionen von Spielern zusammen bringen können. Wir Piraten fordern, dass die EU Games als Kulturgut schützt, ein Lahmlegen nach Gutdünken verbietet und, wenn der Hersteller Games aufgibt, ein Weiterführen durch die Community ermöglicht.“