Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung an der Planung von Großprojekten geplant
Großprojekte wie die Feste Fehmarnbeltquerung, die A20 oder die Elbphilharmonie führen seit Jahren zu Streit und Protesten. Zeitplan und Kostenrahmen werden immer wieder gesprengt. Wir Piraten wollen deshalb, dass die Planung von Großprojekten transparenter und demokratischer wird. Schon im Mai diesen Jahres haben wir eine “Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben” gefordert. Da die Landesregierung nun ohnehin das Landesplanungsgesetz überarbeiten will, habe ich damit begonnen, unsere Vorstellungen in Gesetzesform zu gießen.
Vorgesehen ist:
- Die Öffentlichkeit soll künftig schon vor der Einleitung eines förmlichen Verfahrens (und der damit erfolgten Festlegung des Vorhabenträgers) über angedachte Großprojekte und etwaige Alternativen dazu informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme und Diskussion darüber bekommen (frühe Bürgerbeteiligung). Bei öffentlichen Projekten soll auch der Bedarf nach dem Projekt und dessen Kosten ergebnisoffen diskutiert werden.
- Nach Einleitung des förmlichen Verfahrens soll eine öffentliche Antragskonferenz zur Diskussion der Pläne stattfinden.
- Ein Merkblatt soll die Öffentlichkeit verständlich über die Pläne und die verfügbaren Möglichkeiten, sich zu informieren und einzubringen, informieren.
- Die Frist zur öffentlichen Einsicht- und Stellungnahme soll sich bei umfangreichen Vorhaben von einem auf drei Monate verlängern. Im Netz sollen alle Unterlagen bis zum bestandskräftigen Verfahrensabschluss abrufbar bleiben.
- Bei größeren Vorhaben soll neben der schriftlichen Anhörung auch eine mündliche Erörterung mit oder eine Anhörung der Öffentlichkeit erfolgen.
- Ab 2015 sollen alle Bekanntmachungen in Schleswig-Holstein auf einem zentralen Internetportal veröffentlicht werden. Man soll sich über Vorhaben in seiner Nähe automatisch per Mail informieren lassen können.
- Es soll ein landesweites und öffentlich zugängliches Raumordnungsinformationssystem mit allen bedeutenden Planungen eingerichtet werden.
- Der Ministerpräsident soll Ausnahmen von der Planung (Zielabweichungen) nur noch ausnahmsweise und nur nach Information der Öffentlichkeit genehmigen können.
Die Vorschläge können im Pad nachgelesen, bearbeitet und kommentiert werden.
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