Gerichtsurteil: Gemeinden bleiben bei Erdöl-Lizenzen außen vor
Wie aus zwei bisher nicht veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Schleswig vom Oktober 2015 hervor geht, haben Gemeinden keinen Anspruch auf Anhörung, bevor eine Lizenz zur Erdölförderung auf ihrem Gebiet erteilt wird. Ausreichend sei eine kurzfristige Beteiligung vor der Genehmigung von Bohrungen (Az. 6 A 94/15 und 6 A 18/15).
Der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei): “Die Urteile zeigen, dass das verstaubte Bergrecht den heutigen Ansprüchen an Transparenz und Beteiligung nicht annähernd gerecht wird. Wir PIRATEN fordern eine grundlegende Reform. Was durch Landesgesetz schon heute möglich wäre: Die Entscheidung über die Zulassung von Bohrungen sollte den Landräten als untere Wasserbehörde übertragen werden. Und das öffentliche Informationsinteresse muss sich gegen Geheimhaltungsinteressen der Konzerne durchsetzen können. Ich fordere Umweltminister Habeck auf, seinen Widerstand gegen unseren Gesetzentwurf zum Schutz des Wassers aufzugeben.”
Hintergrund: Demnächst stehen Entscheidungen über neue Erdöl-Lizenzen in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg an.
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