Change language: Deutsch
Teilen:

Fracking: Wer schützt unser Grundwasser vor Umweltminister Habeck?

Anfragen Landtag Pressemitteilungen (SH) Wirtschaft und Verkehr

frackingUmweltminister Habeck räumt in einer heute veröffentlichten Stellungnahme an die Piraten ein, dass genehmigte Anträge zur Suche nach Erdgas und Erdöl in Schleswig-Holstein Gesteinsschichten einschließen, deren Nutzung nur mithilfe des grundwassergefährdenden Frackingverfahrens möglich ist. Dazu erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei:
“Die Liste der Versäumnisse dieses Umweltministers bei dem Schutz unseres Wassers vor Fracking nimmt kein Ende:

  • Habeck hat erste Gemeinden in rechtliche Schritten getrieben, weil er bis 2013 unter Verstoß gegen Gesetze Erlaubnisse hat erteilen lassen, ohne die betroffenen Gemeinden auch nur zu informieren. Es freut mich sehr, dass das Amt Hohe Elbgeest nun unter Verweis auf die von uns Piraten veröffentlichten Unterlagen Widerspruch eingelegt hat. Ich bin gespannt, ob die Gerichte die Erlaubnisse wegen der von uns Piraten aufgedeckten Unzuständigkeit des niedersächsischen Bergamts für nichtig erklären werden.
  • Habeck hat Erlaubnisse erteilen lassen, ohne Fracking klar auszuschließen. Dabei schlossen die vorgelegten Arbeitsprogramme der Bergbaukonzerne ausdrücklich Gesteinsschichten ein, die überhaupt nur mithilfe von Fracking auszubeuten sind.
  • Habeck windet sich bis heute aus einer klaren Absage an Fracking heraus. Er lässt Hintertürchen wie den Verzicht auf giftige Zusätze offen – dabei ist die nach einem Frackvorgang austretende Flüssigkeit immer verseucht und grundwassergefährdend. Aus Habecks Antwort auf unsere Anfrage muss ich schließen, dass er Fracking zur Erdöl- oder Erdgasförderung ‘im Einzelfall’ für genehmigungsfähig hält – ein Skandal für einen grünen Umweltminister.
  • Habeck verweigert sogar die klare Zusage einer Umweltverträglichkeitprüfung und will nur von Fall zu Fall darüber entscheiden. Keine Prüfung solle erfolgen, wenn “erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen” auszuschließen seien – das meint Habeck offenbar ohne sachverständige Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung beurteilen zu können.
  • Habeck hat das bürgerfeindlich und industrienah agierende niedersächsische Bergamt nicht im Griff. Obwohl er es zu beaufsichtigen hat, hat er erst viel zu spät, scheibchenweise und inhaltlich unzureichende Richtlinien zur Verfahrensbearbeitung erlassen.
  • Habeck bleibt der Meister der Intransparenz: Anträge der Bergbaukonzerne werden zuerst gänzlich geheim gehalten, dann wird ihre Herausgabe gesetzwidrig monatelang hinausgezögert und schließlich werden wichtige Teile der Anträge ohne Begründung geschwärzt. Mit seiner Interpretation der Informationsrechte der Öffentlichkeit hat Habeck ein unrühmliches Alleinstellungsmerkmal auch im Vergleich zu anderen Ländern. Für ihn gehen Geschäftsinteressen der Konzerne konsequent vor das öffentliche Aufklärungsinteresse.
  • Habeck verweigert sich stur verwaltungsrechtlichen und landesgesetzlichen Möglichkeiten, Fracking zu verhindern. Er setzt scheuklappenartig alleine auf Berlin und damit auf die große Koalition, obwohl der Bundestag seit Jahren untätig geblieben ist. Den Gesetzentwurf der Piraten zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Frackingverfahrens, der Anregungen von Bund und anderen Ländern aufnimmt und von den Wasserversorgern begrüßt wird, lehnt er ab – offenbar nur, weil der Vorschlag nicht aus den eigenen Reihen kam. Dadurch verwehrt er dem Land Schleswig-Holstein bewusst die gesetzliche Möglichkeit, die Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser rechtssicher gewährleisten zu können.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Habeck ist im Bereich Fracking leider selbst zum Risiko geworden. Es ist höchste Zeit, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag ihn einfangen. Wir Piraten werden mit unseren Bemühungen nicht nachlassen, denn unser Wasser und unsere Gesundheit stehen auf dem Spiel.
Weiterlesen:

Kommentare

1 Kommentar

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.