Filmzensur am Karfreitag: Religiöse Bevormundung nicht mehr zeitgemäß
Die Filme „Heidi in den Bergen“, „Reservoir Dogs“, „Didi Hallervorden ‐ Alles im Eimer“ und „Ghostbusters“ haben eines gemeinsam: Sie stehen alle auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), das in Deutschland nicht nur die Altersfreigabe regelt, sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ erteilt. Seit Jahrzehnten existiert die Liste von Filmen, die den Feiertagsgesetzen der Bundesländer zufolge an Tagen wie Karfreitag, dem Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Die Begründung: Sie entsprächen nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage. Jedes Jahr werden aktuelle Filme geprüft und der Sperrliste hinzugefügt, die mittlerweile über 700 Filme umfasst.
Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Es ist gerade im europäischen Vergleich eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen in Deutschland an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben.
erklärt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.
Mit der modernen Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen hierzulande endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung aller Filmvorführverbote an Feiertagen.
Hintergrund:
Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index gehören Kinderfilme (z.B. „Max und Moritz“, „Nick Knattertons Abenteuer“), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker („Der zerbrochene Krug“, „Harold and Maude“) und politische oder religiöse Kritik („Das Leben des Brian“, „Animal Farm“).
Willkürliche Auswahl
Die Filmauswahl des FSK erscheint willkürlich. Filme, die brutale Gewalt zeigen (z.B. Conan der Barbar) oder Horror (z.B. „Saw“, „Antichrist“, „Der Exorzist“) und Sex (z.B. „Basic Instinct“, „Feuchtgebiete“, „Fifty Shades of Grey“) thematisieren, dürfen problemlos an „stillen Feiertagen“ gezeigt werden.
Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft. Nach Angaben der FSK erhielten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ bis vor kurzem ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt. Die Begründung der Entscheidungen wird nicht veröffentlicht. Für Fernsehen und Streamingdienste gilt das Vorführverbot der Bundesländer nicht.
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