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Fahrverbote bei allgemeiner Kriminalität: Große Bedenken [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Kiel –
Die Pläne der Bundesregierung für Fahrverbote als zusätzliche Bestrafungsmöglichkeit etwa für Steuersünder oder Gewalttäter stoßen im Kieler Landtag auf große Skepsis bis hin zu klarer Ablehnung. Auch Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) machte am Freitag die Bedenken der Landesregierung deutlich. Das prägnanteste Nein formulierte der Grüne Burkhard Peters: „Laufen statt Sitzen kann ich nur als gesundheitsfördernde Maßnahme ohne jeden Vorbehalt unterstützen”. Die Grünen sähen das Ganze äußerst kritisch.
Spoorendonk, Peters und die Sprecher der anderen Fraktionen sahen besonders die Gleichbehandlung gefährdet: So würden Bewohner auf dem Lande von Fahrverboten viel härter getroffen als Städter mit einem guten ÖPNV-Angebot. Fahrverbote könnten manche in ihrer beruflichen Existenz gefährden, während andere sie locker wegstecken könnten, sagte der FDP-Innenpolitiker Ekkehard Klug. Er sprach von totalem Unfug und gesetzgeberischem Murks.
Die FDP hat die Landesregierung aufgefordert, auf Bundesebene gegen das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin vereinbarte Vorhaben einzutreten. Darüber wird der Innen- und Rechtsausschuss in den nächsten Wochen weiter beraten, bevor der Landtag darüber abstimmt.
Mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums werde das Fahrverbot für alle Straftaten geöffnet und damit der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Führen eines Fahrzeugs aufgelöst, sagte Spoorendonk. „Fahrverbote sollen künftig auch außerhalb von Verkehrsstraftaten verhängt werden dürfen”, erläuterte die Ministerin zum Berliner Entwurf. Dabei solle das Fahrverbot eine Nebenstrafe bleiben. Es dürfe folglich nur neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe angeordnet werden.
Barbara Ostmeier von der CDU stellte wie andere auch die Frage nach der Kontrollierbarkeit von Fahrverboten und signalisierte aufgrund diverser rechtlicher Bedenken ein voraussichtliches Ja ihrer Fraktion zu dem FDP-Antrag. Auch Fachverbände hätten erhebliche Bedenken gegen den Berliner Gesetzentwurf geäußert.
Sprecher mehrerer Fraktionen orakelten nicht ganz ernst gemeint, es könnte auch über Fernseh-, Internet- und Smartphoneverbote nachgedacht werden oder gar über den Entzug von Angel- und Segelscheinen.
In der SPD gebe es Zustimmung und Ablehnung, sagte deren Justizpolitiker Thomas Rother. „Wir in Schleswig-Holstein sind dabei auf der skeptischen Seite.” So gebe es keinen empirisch belegbaren Beweis dafür, dass Fahrverbote zur Prävention bei allgemeinen Straftaten geeignet wären. Der Pirat Patrick Breyer nannte Fahrverbote als Sonderstrafe „eine ganz schlechte Idee”. Der Instrumentenkoffer der Gerichte sei hinreichend gut bestückt, meinte SSW-Fraktionschef Lars Harms. Zudem müsse der Bezug zwischen Tat und Strafe gegeben sein. „Ein Fahrverbot bei Verkehrsdelikten macht Sinn.”
Aus Sicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) können Fahrverbote zum Beispiel wohlhabende Straftäter treffen, denen eine Geldstrafe nichts anhaben kann. Automobil-Verbände und Polizeigewerkschafter sind gegen diese Sanktionsform. Nach ihrer Einschätzung träfe eine solche Zusatzstrafe nur solche Menschen hart, die auf ein Auto angewiesen sind. Vermögende Menschen könnten sich Taxis oder Chauffeure leisten. (dpa/lno)
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